Nach fast vier Jahren Verhandlungen wurde jetzt das Thüringer Jagdgesetz geändert und verbessert. Bleischrot und Totschlagfallen dürfen bei der Jagdausübung nicht mehr verwendet werden. Für Jagdwaffen werden aus Gründen des Arbeitsschutzes Schalldämpfer erlaubt. Zum Schutz des Wildes kann der Zugang zu Nist- oder Nahrungsgebieten im Wald zeitweise eingeschränkt werden.
Das Ziel der Überarbeitung war, dass Jagdgesetz an ökologische und wildbiologische Grundsätze anzupassen und die neuesten Erkenntnisse der Jagdpraxis, des Tierschutzes und der Lebensmittelhygiene zu berücksichtigen.