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Seuchen

Schweinepest: Tipps zur Biosicherheit in der Schweinehaltung

BBV Service
am Montag, 09.12.2019 - 16:44

Das oberste Gebot zur Vermeidung der Schweinepest lautet, die Seuche nicht in Betriebe einzuschleppen.

Schweinepest

Die ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in anderen Ländern zeigen, dass die Seuche – vermutlich verschleppt durch den Menschen – jederzeit und an jedem Ort in Europa auftreten kann. Das oberste Gebot muss deshalb lauten, die Seuche nicht nach Deutschland einzuschleppen. Die Auswirkungen auf den gesamten deutschen Schweinemarkt wären katastrophal. Hilfreich ist, wenn Landwirte folgende Hinweise beachten und ihre Familie, Mitarbeiter sowie die örtliche Jägerschaft sensibilisieren:

  • Überprüfen Sie Ihren Betrieb regelmäßig auf Schwachstellen. Rat erteilen Hoftierärzte, der Schweinegesundheitsdienst und das zuständige Veterinäramt.
  • Zutritt nur durch Hygieneschleusen und eigene Stallkleidung.
  • Schuhwerk wechseln (eigene Stiefel für jeden Stall).
  • Einzäunung (evtl. in Absprache mit dem Veterinäramt).
  • Besondere Vorsicht (doppelter Zaun) bei Freilandhaltung und Auslauf.
  • Direkten und indirekten Kontakt von Haus- und Wildschweinen verhindern.
  • Einstreu und Futter gegen Zugang von Wildschweinen sichern.
  • Speisereste und Küchenabfälle nicht an Schweine verfüttern.
  • Tiertransportfahrzeuge und Verladerampen nach jedem Tierverkehr reinigen.
  • Kadaverlagerung in geschlossenem Behälter auf befestigtem Platz mit separater Zufahrt für TBA-Fahrzeuge sowie Reinigung und Desinfektion nach jeder Abholung.
  • Schadnager konsequent bekämpfen.
  • Besonders ausländische Mitarbeiter sensibilisieren: Keine Fleischwaren aus Osteuropa mitbringen.
  • Keinen Torf aus Osteuropa im Stall einsetzen.
  • Keine Lebensmittel oder gar Jagdtrophäen aus ASP-betroffenen Regionen in Osteuropa mitbringen.
  • Jagdkleidung/-utensilien nie mit in den Stall bringen und nach Gebrauch waschen und desinfizieren.
  • (Jagd-) Hunde generell nicht mit in den Stall nehmen.
  • Tägliche Gesundheitskontrolle: Bei unklaren Krankheitssymptomen (hohes Fieber, blau-rote Flecken der Haut), vermehrtem Liegen und wiederkehrenden Todesfällen im Bestand sofortige Information des Tierarztes und Ausschlussdiagnostik (führt nicht zur Sperrung des Betriebes!). Die Kosten der Ausschlussdiagnostik werden gemäß ihrer Bei- hilfesatzung von der Tierseuchenkasse übernommen.
  • Ein Seuchenverdacht ist unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
  • Bitte sensibilisieren Sie auch Hobbyhalter für das Problem der ASP.
  • Außerdem sind wichtig:
  • Korrekte Meldung der Bestände bei der Tierseuchenkasse, sonst entfällt der Leistungsanspruch.
  • Bestandsregister führen und korrekte Meldungen in der HI-Tier-Datenbank.
  • Möglichkeiten der finanziellen Absicherung im Seuchenfall durch eine Ertragsschadenversicherung (Tierseuchen) prüfen.