Schwänzekupieren - Erlass jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern


Seit 01. Juli hat jeder Betrieb, der Schweine mit kupierten Schwänzen hält, eine Tierhaltererklärung vorzulegen, in der die Unerlässlichkeit des Eingriffs dargelegt ist.
Seit 01. Juli hat jeder Betrieb, der Schweine mit kupierten Schwänzen hält, eine Tierhaltererklärung vorzulegen, in der die Unerlässlichkeit des Eingriffs dargelegt ist.