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Afrikanische Schweinepest

Rüstzeug gegen die Schweinepest

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Laura Schneider
am Montag, 01.08.2022 - 15:48

Die Afrikanische Schweinepest kommt näher. Schweinehalter müssen ihre Betriebe bestmöglich vor einem Eintrag schützen und im Ernstfall schnell handeln. Wir stellen die wichtigsten Maßnahmen vor.

Die Biosicherheit ist das A und O, um Betriebe vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen“, betonte Dr. Sabine Schütze von der LWK Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Webseminars. Je näher die Schweinpest rückt, desto wichtiger ist es für Schweinehalter, ihre Betriebe bestmöglich zu schützen und auf einen ASP-Ausbruch vorbereitet zu sein. Schütze rief die Landwirte auf, folgende Punkte ganz oben auf ihre „To do“-Liste zu setzen:

Auf folgende Punkte setzen

  • Die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) erfüllen: Die Verordnung stellt je nach Bestandsgröße unterschiedliche Anforderungen an die Biosicherheit. Die meisten Schwachstellen gibt es Schützes Erfahrungen zufolge noch bezüglich der Einfriedung der Betriebe, der Hygieneschleusen und der Futterlagerung, wobei die Fehler oft Kleinigkeiten seien, die dem Betriebsleiter nicht bewusst sind. Sie appellierte an die Schweinehalter, die Abschirmung zu prüfen und sicherzustellen, dass die komplette Futter- und Einstreulagerung umzäunt ist und Tore geschlossen gehalten werden. Hilfreich seien dabei elektrische Hoftore.
    „Biosicherheit ist auch ein wichtiger Teil der Betriebskontrollen im ASP-Früherkennungsprogramm oder vor der Verbringung von Schweinen aus Sperrzonen im Fall eines Seuchenausbruchs“, betonte Dr. Hermann Seelhorst, Amtstierarzt im Landkreis Cloppenburg. Wenn Betriebe einzelne Anforderungen nicht erfüllen, müssten sie im Ernstfall mit einer Kürzung der Entschädigung durch die Tierseuchenkasse rechnen.
  • Die Biosicherheit des eigenen Betriebs prüfen: Möglichkeiten dazu bietet zum Beispiel die Risikoampel der Universität Vechta.
  • Mitarbeiter informieren: Schütze betonte, dass alle Mitarbeiter das Hygienekonzept des Betriebes kennen, verstehen und befolgen sollten. Dabei helfen könnten Grafiken mit mehrsprachigen Erklärungen, die es zum Beispiel auf der Website des Bundesverband Rind und Schwein (BRS) gibt.
  • Vorsicht bei Transporten: Schweinehalter sollten dem Fahrzeugverkehr generell auf das Nötigste beschränken und auf saubere Hänger achten.
  • Vorsicht bei Jagdausübung: Schweinehalter, die jagen, sollte auf Jagdreisen in gefährdete Gebiete verzichten, ihre Jagdkleidung getrennt aufbewahren und Jagdhunde duschen und möglichst vom Betrieb fernhalten.
  • Früherkennungsuntersuchungen veranlassen: Die meisten ASP-Symptome wie reduzierte Futteraufnahme, Bewegungsstörungen, Fieber, Hautrötungen, Blutungen, plötzliche Todesfälle und Aborte sind laut Schütze unspezifisch und treten auch bei anderen Erkrankungen auf. Einen ASP-Fall sicher zu erkennen, ist daher schwierig. Dazu komme, dass nicht gleich der gesamte Stall, sondern anfangs nur Einzeltiere infiziert sind, da die Erreger hauptsächlich über Blut und dadurch im Bestand nur langsam übertragen werden, ergänzte Seelhorst. Deshalb riefen beide Referenten die Schweinehalter auf, sofort Ausschlussuntersuchungen zu veranlassen, wenn
    • gehäufte Todesfälle,
    • Kümmerer,
    • fieberhafte Erkrankungen,
    • Totgeburten
    • oder erfolglose zweimalige antibiotische Behandlungen auftreten.

Maßnahmen konsequent durchhalten

„Alles ist so lange ASP, bis es durch Laboruntersuchungen ausgeschlossen ist“, unterstrich Seelhorst. Der Amtstierarzt warnte, dass es im Fall eines Seuchenausbruchs zu Problemen für Landwirte und Tierärzte kommen könnte, wenn nötige Untersuchungen nicht stattgefunden haben.

„Die ASP kann jederzeit überall auftreten. Je früher wir den Seuchenfall erkennen, desto erfolgreicher kann die Bekämpfung sein“, betonte der Tierarzt. „Lieber einmal zu oft anrufen als die Seuche einmal zu spät erkennen.“ Eine zu späte Erkennung führe unweigerlich zu größeren Restriktionsgebieten und länger andauernden Sperrmaßnahmen. Die Meldung verendeter Wildschweine gehöre ebenfalls zur Früherkennung.

Über Ertragsschadensversicherung nachdenken

Gegebenenfalls lohnt es sich laut Schütze auch, über eine Ertragsschadensversicherung nachzudenken.

Seelhorst, betonte, dass die Sperrmaßnahmen im Seuchenfall zu langanhaltenden Einschränkungen führen, vor allem bei der Verbringung. Betriebe, die am ASP-Früherkennungsprogramm teilnehmen, hätten in diesem Fall Vorteile. Seine Erfahrung zeige aber, dass viele Halter ihren Bestand angemeldet haben, um den Status zu erhalten, aber nicht dauerhaft dabeibleiben.

Das EU-Recht sieht laut Seelhorst vor, dass Sperrzonen mindestens drei Monate bestehen bleiben. Schweine aus den Sperrzonen müssten an gesonderten Schlachthöfen geschlachtet werden und ob der Lebensmitteleinzelhandel das Fleisch abnimmt, sei noch offen. Gerade für Fleisch von Schweinen aus Sperrzone III (ASP-Ausbruch bei Hausschweinen), das mit dem sogenannten Kreuzinnenstempel gekennzeichnet wird, gebe es keinen Markt.