Das Prüfsystem QS und der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) haben sich auf gemeinsame Standards für die Vermarktung von Fleisch von Legehennen und Junghähnen aus Legehybridlinien in das QS-System verständigt, das berichtete die QS Qualität und Sicherheit GmbH kürzlich in einer Pressemitteilung. Dabei müssen die Betriebe sowohl die Anforderungen des KAT-Kontrollsystems als auch die des QS-Systems erfüllen und an den QS-Monitoringprogrammen teilnehmen. Der Geflügelfleischverarbeitung steht damit ein weiterer qualitätsgesicherter Rohstoff zur Verfügung.
Gemeinsame Vereinbarung
„Wir sind froh darüber, dass wir den Legehennen- und Junghahnbetrieben im KAT-System jetzt auch die Möglichkeit bieten können, das Fleisch ihrer Tiere im QS-System vermarkten zu können“, kommentierte Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH, die gemeinsame Vereinbarung zwischen dem KAT- und dem QS-System. Durch die Anerkennung der KAT-Audits und der Abstimmung einer QS-Zusatzcheckliste sei es nun möglich, dass KAT-Betriebe ohne großen Mehraufwand die Lieferberechtigung in das QS-System erlangen. Die Geflügelfleischverarbeitung im QS-System könne nun auf ein größeres Angebot qualitätsgesicherter Rohstoffe zurückgreifen.
Neutrale Zertifizierung
Die KAT- und QS-Anforderungen werden zukünftig innerhalb eines Audits für beide Zulassungen von neutralen Stellen überprüft. Außerdem nehmen die Betriebe am Schlachtbefunddatenmonitoring und am Antibiotikamonitoring des QS-Systems teil, heißt es in der Pressemitteilung weiter. So erfüllen auch die Legehennen und Junghähne die gleichen Anforderungen wie das Mastgeflügel.
Die Teilnahme am QS-System ist für KAT-Betriebe freiwillig. Die Anmeldung der Betriebe im QS-System erfolgt über den QS-Bündler Orgainvent, der die teilnehmenden Betriebe sowie die Umsetzung der Monitoringprogramme für Antibiotika und Schlachtbefunddaten betreut.