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Krankheitsprävention

Pferdesport: Herpes-Impfpflicht kommt

Herpesimpfung
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Externer Autor
am Donnerstag, 09.09.2021 - 09:58

Die Einführung der Herpes-Impflicht zum 1. Januar 2023 hat der Beirat „Sport“ der Deutschen Reiterlichen Vereinigung beschlossen.

Der Beschluss wurde im Rahmen der Jahrestagung der Vereinigung gefällt. In Folge des Herpesvirus-Ausbruchs bei einem internationalen Turnier in Valencia waren im Frühjahr 2021 insgesamt 18 Pferde gestorben. Rufe nach der Einführung einer Impfpflicht gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) wurden laut. Der Beirat Sport diskutierte die Vor- und Nachteile einer Impfpflicht. Die Argumente legte FN-Veterinärin Dr. Enrica Zumnorde-Mertens dar:

Das Hauptziel der Impfung ist es, die Virusausscheidung in einem Bestand zu senken. Die Impfung kann jedoch nicht das einzelne Pferd vor einer Infektion und Erkrankung schützen. Sie ist auch weniger effektiv, wenn geimpfte und ungeimpfte Pferde zusammen gehalten werden. Sie ist aber dann besonders sinnvoll, wenn alle Pferde in einem Bestand geimpft sind, denn dadurch sinkt die Menge der ausgeschiedenen Viren, da geimpfte Pferde weniger Viren ausscheiden. Wenn weniger Viren kursieren, sinkt das Risiko der Krankheitsübertragung. Bei jeder Impfung besteht natürlich das Risiko einer Impfnebenwirkung. Dennoch überwiegen die Vorteile.

Hersteller sehen Impfstoffbedarf gedeckt

Nach Informationen der FN gibt es derzeit Impfstoffe von drei Herstellern. Alle drei Impfstoffe wirken gegen EHV-1, das eine fiebrige Erkrankung der oberen Atemwege hervorrufen kann. In selteneren Fällen kommt es zur neurologischen Verlaufsform sowie bei Zuchtstuten zu Aborten oder zur Geburt lebensschwacher Fohlen. Alle Hersteller haben signalisiert, den Bedarf an Impfstoff decken zu können.
Deshalb wird das Jahr 2022 als Übergangsjahr genutzt, um einen ausreichenden Vorlauf zu gewährleisten. So kann einerseits genügend Impfstoff produziert werden, andererseits erhalten alle Turnierreiter die Chance, ihre Turnierpferde mit ausreichendem Vorlauf impfen zu lassen. Nach erfolgter Grundimmunisierung in bestimmten Zeitabständen werden halbjährliche Auffrischungsimpfungen analog zur Influenza-Impfung erforderlich.
Die Impfpflicht für Turnierpferde tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Umfassende Informationen wird die FN zeitnah über ihre Homepage (www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung) veröffentlichen.

Digitalisierung des Turniersports

Zu den Themen, die im Hinblick auf den Turniersport der Zukunft besonders relevant sind, gehört auch die Digitalisierung. So entschied der Beirat Sport, dass die Zeit reif ist, Ergebnisse von den Turnieren generell online bereitzustellen. Wurde ein Internetzugang bezüglich Melde- und Rechenstelle in der LPO bislang nur empfohlen, wird dies künftig für alle Turniere vorausgesetzt.
Darüber hinaus wird die Verwendung des Toris Live-Scoring-Systems grundsätzlich vorgeschrieben und damit gleichzeitig die unverzügliche Bekanntgabe aller Ergebnisse auf online unter www.fn-erfolgsdaten.de sichergestellt.
„Alle Turniersportinteressierten erwarten heute einfach, dass die Ergebnisse während oder zumindest unmittelbar nach Prüfungsende öffentlich zur Verfügung stehen. Gleichzeitig kann man auch davon ausgehen, dass inzwischen nahezu jeder Turnierstandort mit Internet versorgt ist“, sagt Fritz Otto-Erley, Leiter der Abteilung Turniersport der FN.
Otto-Erley weiter: „Mit der neuen Regelung wird gleichzeitig sichergestellt, dass auch die Weiterverarbeitung der Daten durch die FN zeitnah erfolgen und auf fn-erfolgsdaten.de eingestellt werden kann.“
Um die aktuelle Lage beim Nennen zu entschärfen, verkürzt die LPO außerdem den Zeitraum des möglichen Nennungsschlusses von 28 auf bis zu einen Tag vor Turnierbeginn, als Richtwert werden zehn Tage vor Turnierbeginn genannt.
Damit einhergehend wird die Bekanntgabe der endgültigen Zeiteinteilung nicht mehr fest definiert, sie muss laut LPO lediglich „rechtzeitig“ erfolgen.