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Ratgeber

Nottötung von Schweinen: Was dabei zu beachten ist

Ferkel
Dr. Eckhard Meyer, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch
am Mittwoch, 17.05.2023 - 11:47

Der angewandte Tierschutz verlangt, dass austherapierte und trotzdem siechende oder stark verletzte Schweine tierschutzgerecht getötet werden. Die Betriebe sollten korrekt vorgehen, auch um sich nicht angreifbar zu machen.

Das Tierschutzgesetz verbietet Tiere ohne einen „vernünftigen Grund“ zu töten. Dieser ist gegeben, wenn es mit verhältnismäßigem Aufwand nicht möglich ist, das Tier von Leiden oder Schmerzen zu befreien. Dann allerdings besteht sogar eine Verpflichtung, die anvertrauten Tiere davon zu erlösen. Es ist jedoch ausgeschlossen, Tiere zu töten mit denen man kein Geld (mehr) verdienen kann, weil es erwartungsgemäß keine ausreichende Leistung mehr bringen kann oder der Aufwand für die Therapie gemessen am Wert des Einzeltieres zu hoch ist.

Für Nutztiere gilt aber grundsätzlich eine Verhältnismäßigkeit für das, was vom Tierhalter zu fordern ist. Ein unverhältnismäßig hoher Aufwand ist sicher gegeben, wenn der Aufwand zur Therapie eines Nutztieres dessen Wert um ein Mehrfaches oder deutlich übersteigt.

Nottötung: Belastend für die Anwender

Die zur Betäubung und Nottötung zulässigen Verfahren sind zumindest für kleine Tiere nicht optimal und belastend für den Anwender. Gleichzeitig wird in den Medien die Praxis der Nottötung immer wieder skandalisiert. Aufgrund der daraus resultierenden Verunsicherung werden heute insbesondere weniger Ferkel notgetötet als früher.

Sonderfall Saugferkel

Tierschutz bedeutet in der Ferkelerzeugung vor allem eine intensive Betreuung der Bestände mit dem Ziel, möglichst viele Ferkel gesund abzusetzen. Kleinste Fehler oder gesundheitliche Störungen können aber gerade bei den Jungtieren schwere Folgen haben, gegen die kein „Kraut mehr gewachsen“ ist. Eine den gültigen Vorschriften entsprechende praktische Nottötung ist oft schwieriger, je kleiner das Schwein ist. Gerade bei den heute in großer Zahl geborenen Saugferkeln ist der Aufwand, um auch die Kleinsten durchzubringen, hoch. Wird ein bestimmtes Geburtsgewicht (<700 g) unterschritten wird es in der konventionellen Haltungspraxis fast unmöglich.

Die Frage, ob aus den „Minis“ auch ordentliche Mastschweine werden, hängt vor allem davon ab ob sie vital geboren werden und es auch bleiben. Dafür haben die untergewichtigen und zu langsam geborenen Ferkel grundsätzlich die schlechteren Voraussetzungen. Einzelne aufzuchtfähige, lebend geborene Ferkel können aber etwa mit dem Babyferkelpreis bewertet werden, denn der Aufwand für ein zusätzlich im Wurf gesäugtes Ferkel ist grundsätzlich gering, solange die Sau selber diese (Zusatz-)Arbeit erledigen kann.

Das war ein Auszug aus unserem Artikel. Was bei der Neugeborenen-Betreuung, den Betäubungs- und Tötungsverfahren und der richtigen Entsorgung des Blutes zu beachten ist, das lesen Sie in unserem Digitalmagazin:

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