
Die Neuregelungen der EU-Bio-Verordnung sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Im Vorfeld wurde über einige Vorgaben viel diskutiert, da sie Interpretationsspielraum ließen. Mit der Veröffentlichung der Ausführungshinweise durch die Arbeitsgruppe Legehennen/LÖK im Dezember 2021 gibt es jetzt mehr Klarheit.
Im Digitalmagazin unseres Wochenblatts zeigen wir die Neuregelung zu Wartezeiten bei Medikamenten ebenso wie die Änderungen rund um Zugänge, Ausläufe und Wintergärten – für die es mit „Veranda“ und „zusätzlich überdachter Außenbereich“ nun zwei Begriffe gibt.
Digitale Ausgabe Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt
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