Christa Diekmann-Lenartz sprach mit Dr. Albert Hortmann-Scholten von der LWK Niedersachsen über die aktuelle Situation und die Hintergründe:
Christa Diekmann-Lenartz: Im September können sich Ferkelaufzüchter innerhalb der laufenden 3. Programmphase neu für die Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. Betriebe bekommen pro Ferkel, das sie an ITW-Mäster abgeben, 3,57 €. Zu hören ist von wenig Interesse, können Sie das bestätigen?
Dr. Albert Hortmann-Scholten: Ja, bisher ist die Teilnahmebereitschaft sehr gering. Ziel der ITW ist es, die Imbalance zwischen der Anzahl registrierter Mastschweine und nach ITW-Regeln erzeugten Ferkeln auszugleichen. Schließlich soll ab der 4. Programmphase 2024 die „Nämlichkeit“ in der gesamten Erzeugungskette hergestellt werden. Angedacht ist eine Anmeldung der Aufzüchter im September für die jetztige ITW-Runde, die bis zum 30. Juni 2023 geht. Allerdings sagt die ITW nicht, wieviel Geld zur Verfügung steht. Sollte es nicht reichen, wird per Los entschieden.
Christa Diekmann-Lenartz: Was sind Ihrer Einschätzung nach die Gründe für die sehr geringe Resonanz?
Dr. Albert Hortmann-Scholten: Dafür gibt es meines Erachtens mehrere Gründe. Die Sauenhalter sind derzeit in einer mehr als schwierigen wirtschaftlichen Lage. Sie haben über einen sehr langen Zeitraum von zirka 30 Monaten massive finanzielle Verluste aufgebaut. Auch nach den jüngsten Ferkelpreissteigerungen liegt die Kostendeckung in weiter Ferne. Die von der ITW angebotene Summe von 3,57 € deckt die Investitionskosten für die von der ITW vorgegebenen Haltungsauflagen nicht. Der finanzielle Ausgleich ist viel zu gering, zumal die erforderlichen Investitionen in diesem Fall in nur 18 Monaten abgeschrieben sein müssen. Für den Bonus müssen die Ferkel an einen ITW-Mäster verkauft werden. Falls der Mäster „aussteigt“, droht der Verlust des Bonus.
Daneben ist der Organisations- und Kontrollaufwand und die damit verbundene Bürokratie erheblich. Wie es danach mit ITW weitergeht, kann man heute überhaupt nicht abschätzen. Offen ist, ob Mäster bei der nächsten Programmphase bereit sein werden, den Ferkelerzeugern ein angemessenes ITW-Entgelt als „Marktprämie“ zu bezahlen. Die Sauenhalter sind vielfach finanziell derart ausgeblutet, dass sie sich mit einem geordneten Ausstieg aus der Ferkelerzeugung beschäftigen, wie man an dem dramatischen Bestandsabbau in der deutschen Sauenhaltung erkennen kann.
Christa Diekmann-Lenartz: Hat durch die Kündigung der ITW-Lieferverträge für Mäster auch das Vertrauen in das „System ITW“ gelitten?
Dr. Albert Hortmann-Scholten: Leider ist es zurzeit so, dass die Verbraucher bei Fleischerzeugnissen der Haltungsform 2 nicht in dem Maße zugreifen, wie dies noch Ende 2021 erwartet worden ist. Tierwohlfleisch wird zum Beispiel bei der Fleischwarenindustrie noch nicht in den erwünschten Mengen eingesetzt, da „normales“ QS-Fleisch und vagabundierende EU-Ware bzw. sogenannte Drittlandsware erheblich preisgünstiger ist. Daneben wollen viele Wurstwarenhersteller beim Rohstoffbezug flexibel bleiben und setzten auf „Fleisch aus der EU“.
Der LEH möchte zudem aus der Fondfinanzierung ab 2023/24 aussteigen
Christa Diekmann-Lenartz: Dennoch drängt der Lebensmittelhandel (LEH) aktuell darauf, auch die Stufe der Ferkelerzeugung einschließlich der Ferkelaufzucht mit ins ITW-Boot zu holen?
Dr. Albert Hortmann-Scholten: Ja, das ist so. Der LEH möchte zudem aus der Fondfinanzierung ab 2023/24 aussteigen. Angeblich können die LEH-Konzerne die Ausstattung des ITW-Fördertopf innerbetrieblich in den Unternehmen nicht mehr rechtfertigen.
Grundsätzlich ist es richtig, dass die Ferkelerzeuger ins System aufgenommen werden. Nur die finanziellen Anreize reichen bei weitem nicht, um die Betriebe anzuwerben. Und die Planungsunsicherheit wird bei der künftigen Programmphase aufgrund der von der ITW angestrebten „Marktlösung“ für den Sauenhalter noch größer. Das aktuelle Verbraucherverhalten zeigt, welche Unsicherheiten der Fleischabsatz in den höheren Haltungsstufen mit sich bringt. Schon von gesetzgeberischer Seite sind viele Fragen des Bau- und Immissionsschutzes nicht geklärt. Und schließlich stehen noch erhebliche Investitionen an, die im Rahmen der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung durch die neuen Anforderungen für den Deck- und den Abferkelbereich finanziert werden müssen.
Christa Diekmann-Lenartz: Vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der Sauenbetriebe hierzulande stark rückläufig ist und das Interesse der Ferkelaufzüchter an einer ITW-Teilnahme sich in Grenzen hält: Wird die Nämlichkeit erreicht werden können?
Dr. Albert Hortmann-Scholten: Davon ist auszugehen. In den vergangenen Jahren sind zwischen 9 und 10 Mio. Ferkel aus Dänemark und den Niederlanden importiert worden. Aufgrund des dramatischen Strukturwandels muss man davon ausgehen, dass der aktuelle Bedarf an ITW-Ferkeln nicht aus Deutschland gedeckt werden kann. Das heißt, dass die ITW sich auch für Ferkelerzeuger aus Dänemark oder den Niederlanden öffnen wird. Zu hoffen ist, dass regionale Qualitätsfleischprogramme mit der Auslobung von 5xD ihre Berechtigung behalten.
Entwurf der staatliche Tierkennzeichnung noch unzureichend
Christa Diekmann-Lenartz: Kürzlich wurde ein Referentenentwurf zur staatlichen Haltungskennzeichnung veröffentlicht, der jetzt in den Verbänden diskutiert wird. Wird ITW dann ohnehin tot sein, wenn sie kommt?
Dr. Albert Hortmann-Scholten: Das im Entwurf vorliegende Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nimmt weder die Breite der tierhaltenden Betriebe beim Umbau mit, noch ist es von den Vermarktern in der Fleischwirtschaft und im LEH praktikabel umsetzbar. Das Ziel einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung wird m. E. somit noch nicht erreicht. Ohne eine gleichzeitig verpflichtende Herkunftskennzeichnung werden die Ziele nicht erreicht. Deutschland sollte den positiven Beispielen Frankreichs und Schwedens folgen.