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Herkunftssiegel

Geprüfte Qualität Bayern: Futter muss aus der Region stammen

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Externer Autor
am Donnerstag, 16.12.2021 - 09:52

Erweiterter Herkunftsbezug: Ab 1. Januar müssen mindestens 50 Prozent der eingesetzten Futtermittel aus Bayern stammen.

Das staatliche Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm „Geprüfte Qualität – Bayern“ erweitert seinen Herkunftsbezug: Ab 1. Januar müssen mindestens 50 Prozent der eingesetzten Futtermittel aus Bayern stammen. Die Tiere müssen nun nicht nur in Bayern geboren, aufgezogen, gemästet und geschlachtet sein, sondern auch überwiegend mit regionalen Futtermitteln ernährt werden. „Diese Erweiterung der Kriterien wird den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an die Erzeugung regionaler Produkte gerecht“, so Landwirtschafts- und Ernährungsministerin Michaela Kaniber.

Ein Jahr Übergangsfrist für die Umstellung

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Für die teilnehmenden Betriebe wird es eine Übergangsfrist von einem Jahr geben, damit sie ihre Futtermittelgewinnung anpassen können. Auch die Futtermittelwirtschaft kann somit ihr Sortiment entsprechend umstellen. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Futtermittelherkunft dann ein Ausschlusskriterium im Anforderungskatalog für die teilnehmenden Halter von Mastrindern, Milchkühen, Schweinen, Lämmern und Gehegewild.

„Wer im Einkaufsregal zum GQ-Siegel greift, kann sich darauf verlassen, dass er ein bayerisches Produkt mit hohen Standards bekommt. Mit dem neuen Kriterium bekommen die Verbraucher noch mehr Regionalität“, so Kaniber. Zudem werde die Wertschöpfung in der Region gestärkt.

Am Programm „Geprüfte Qualität – Bayern“ nehmen rund 15 000 landwirtschaftliche Betriebe teil, darunter sind etwa 12 500 Tierhalterinnen und Tierhalter. Das Programm steht für gesicherte regionale Herkunft der Produkte aus Bayern und gilt bei Verbrauchern als verlässliches Regionalzeichen für bayerische Produkte.

Regionalität noch stärker herausstellen

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Die Kontrollen werden auf allen Ebenen der Produktions- und Handelsketten von unabhängigen und neutralen Zertifizierungsstellen durchgeführt. Die staatliche Systemkontrolle stellt die Neutralität der Kontrollen sicher.

Zertifizierungen für landwirtschaftliche Betriebe bietet in Bayern die LQB – Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH an. Um eine einheitliche und kostengünstige Regelung, z. B. über Kombikontrollen (QS + GQ), anbieten zu können, übernimmt die LQB die Funktion eines Bündlers. Im Rahmen der regelmäßigen Audits wird dann künftig auch kontrolliert werden, ob der Anteil von mindestens 50 Prozent Futter aus Bayern eingehalten wird.

LQB stellt Formular für den Nachweis bereit

Wie die LQB mitteilt, ist dafür der Jahresdurchschnitt entscheidend. Hierzu wurde ein Formular „Nachweis regionaler Futtermittel“ zur Rationsberechnung bzw. zur Planung des Futtermitteleinsatzes anhand einer Ertragsschätzung mit Angabe der Herkunft der Futtermittel entwickelt, das die GQ-Teilnehmer bei der Nachweisführung unterstützen soll. Das Formular finden die GQ-Teilnehmer unter www.qualifood.de /Info/Tierischer Bereich/Arbeitshilfen.
In Ergänzung zu Futtermitteln aus dem eigenen Betrieb kann auf dem Formular auch der Futtermittelzukauf aus externen Quellen dargestellt werden, erklärte die LQB. Beim Zukauf von Futtermitteln kann man die Herkunft des Futters anhand der Lieferscheine oder der Rechnung nachweisen.