Das staatliche Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm „Geprüfte Qualität – Bayern“ erweitert seinen Herkunftsbezug: Ab 1. Januar müssen mindestens 50 Prozent der eingesetzten Futtermittel aus Bayern stammen. Die Tiere müssen nun nicht nur in Bayern geboren, aufgezogen, gemästet und geschlachtet sein, sondern auch überwiegend mit regionalen Futtermitteln ernährt werden. „Diese Erweiterung der Kriterien wird den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an die Erzeugung regionaler Produkte gerecht“, so Landwirtschafts- und Ernährungsministerin Michaela Kaniber.
Ein Jahr Übergangsfrist für die Umstellung
Für die teilnehmenden Betriebe wird es eine Übergangsfrist von einem Jahr geben, damit sie ihre Futtermittelgewinnung anpassen können. Auch die Futtermittelwirtschaft kann somit ihr Sortiment entsprechend umstellen. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Futtermittelherkunft dann ein Ausschlusskriterium im Anforderungskatalog für die teilnehmenden Halter von Mastrindern, Milchkühen, Schweinen, Lämmern und Gehegewild.
„Wer im Einkaufsregal zum GQ-Siegel greift, kann sich darauf verlassen, dass er ein bayerisches Produkt mit hohen Standards bekommt. Mit dem neuen Kriterium bekommen die Verbraucher noch mehr Regionalität“, so Kaniber. Zudem werde die Wertschöpfung in der Region gestärkt.
Regionalität noch stärker herausstellen
Die Kontrollen werden auf allen Ebenen der Produktions- und Handelsketten von unabhängigen und neutralen Zertifizierungsstellen durchgeführt. Die staatliche Systemkontrolle stellt die Neutralität der Kontrollen sicher.
Zertifizierungen für landwirtschaftliche Betriebe bietet in Bayern die LQB – Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH an. Um eine einheitliche und kostengünstige Regelung, z. B. über Kombikontrollen (QS + GQ), anbieten zu können, übernimmt die LQB die Funktion eines Bündlers. Im Rahmen der regelmäßigen Audits wird dann künftig auch kontrolliert werden, ob der Anteil von mindestens 50 Prozent Futter aus Bayern eingehalten wird.