Das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) will die Tierhalter finanziell beim Umbau der Tierhaltung durch jährliche Zahlungen unterstützen. Das Programm, welches im vergangenen Jahr für Zuchtsauen und Aufzuchtferkel eingeführt wurde, wird heuer auf Mast- und Aufzuchtrinder sowie Mastschweine ausgeweitet (Wochenblatt 14/2023). Die bereits im Wochenblatt 16/2023 vorgestellten allgemeinen Informationen und Fördervoraussetzungen gelten auch im Bereich der Zuchtsauen, Ferkelaufzucht und Mastschweine.
Die Antragstellung über iBalis wird vom 1. bis 30. Juni möglich sein. Der einjährige Verpflichtungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024. Anschließend folgt auf Basis des Zahlungsantrags die Auszahlung.
Förderung für Zuchtsauen und Ferkelaufzucht
Gleich vorweg: Die bisherigen Förderkriterien und Fördersätze gelten im Vergleich zum Vorjahr unverändert auch im Verpflichtungszeitraum 2023/24. Es besteht die Wahl zwischen einer niederschwelligeren Komfortstufe (mehr Platz, Komfortliegefläche) und einer höherschwelligeren Premiumstufe (noch mehr Platz, Einstreu, Außenklimareiz). In jeder dieser beiden Haltungsstufen können die Module Deckstall, Wartestall, Abferkelstall und Ferkelaufzucht einzeln oder kombiniert beantragt werden. Möglich ist auch die Kombination von Modulen der Komfort- und der Premiumstufe, sofern sie unterschiedliche Stallbereiche betreffen.
Bei den Zuchtsauen ist aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben der maximale Fördersatz auf 150 €/Zuchtsau und Jahr beschränkt. Diese Obergrenze greift beispielsweise, wenn alle Module im Bereich der Premiumstufe beantragt werden. Der modulartige Aufbau macht es möglich, dass Verbesserungen beim Tierwohl auch in einzelnen Haltungsbereichen honoriert werden können und Landwirte somit nicht gleich den kompletten Stall umbauen müssen.
BayProTier belohnt die frühzeitige Durchführung (also vor Auslaufen der gesetzlich vorgegebenen Übergangsfristen) ohnehin erforderlicher Umbaumaßnahmen im Bereich des Deckstalls (bis 2029) und im Bereich des Abferkelstalls (bis 2036). Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen kann – bei Einhaltung der BayProTier-Kriterien – eine Förderung über die entsprechenden Module der Komfort- bzw. Premiumstufe erfolgen.
Diese Förderbedingungen gelten für Mastschweine
Außenklimareiz: Alle Mastschweine müssen so gehalten werden, dass sie jederzeit Zugang zu Stallbereichen mit Außenklimareiz haben. Dies ist regelmäßig erfüllt, wenn die Tiere
- in einem Außenklimastall gehalten werden, der auf seiner Längsseite auf der ganzen Länge mindestens zu 60 % der Wandhöhe oder auf beiden Längsseiten auf der ganzen Länge mindestens zu 30 % der Wandhöhe geöffnet ist oder mindestens eine vergleichbare Öffnungsfläche auf allen Stallwandaußenflächen aufweist
- oder jederzeit Zugang zu einem Auslauf haben
- oder in Freiland- oder Hüttenhaltung gehalten werden.
Alternativ gilt der Außenklimareiz als erfüllt, wenn ein Betrieb bzw. eine Betriebsstätte im Bereich der beantragten Tiergruppe in einem der im Rahmen der Haltungsform Stufe 3 „Außenklima“ oder Haltungsform Stufe 4 „Premium“ registrierten Programme des Lebensmitteleinzelhandels zertifiziert ist.
Platzbedarf und Liegefläche: Beim Platzbedarf wird unterschieden zwischen Außenklimaställen und Ställen mit Auslauf. In Außenklimaställen muss allen Mastschweinen mindestens eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche und jederzeit Zugang zu einer planbefestigten (max. 7 % Perforation), eingestreuten oder mit Tiefstreu versehenen Liegefläche zur Verfügung stehen.
Für Ställe mit Auslauf gilt: Mehr als die Hälfte der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche im Stall muss planbefestigt (max. 7 % Perforation) und eingestreut oder mit Tiefstreu versehen sein. Die Mindestbodenfläche im Auslauf muss planbefestigt sein.
Für alle Tiere ist bei nicht wärmeisolierten Ställen im Liegebereich ein Mikroklima sicherzustellen, das den physiologischen Anforderungen der Tiere während des Ruhens entspricht. Dies kann auch mit Einstreu sichergestellt werden.
Sonstige Vorgaben: Zusätzlich zur Einstreu ist ein anderes organisches, faserreiches und fressbares Beschäftigungsmaterial anzubieten. Weiterhin ist für jeweils maximal 12 Tiere eine geeignete Schalen- oder Beckentränke anzubieten, die permanent das Saufen aus einer offenen Fläche ermöglicht.
Fördersatz: Der Fördersatz beträgt 23 € je vermarktetem Mastschwein und Jahr.
BayProTier bietet – im Zusammenspiel mit einer attraktiven Investitionsförderung – Betrieben, die ihre Zukunft in der Tierhaltung sehen und den kostenintensiven Weg zu mehr Tierwohl bereits beschritten haben oder zukünftig beschreiten wollen, eine interessante Perspektive.
Wer in der Schweinehaltung neu bauen oder im größeren Umfang umbauen will, sollte allerdings auf die zu erwartenden Haltungsvorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes des Bundes warten, um Klarheit über die Haltungsstufen und deren Anforderungen zu haben. Auch empfiehlt es sich in diesem Fall, das angekündigte Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus in der Schweinehaltung (investive und laufende Kosten) abzuwarten.