Bonn - Einen Förderzuschuss für die Anschaffung eines Narkosegerätes können Landwirte bis zum 1. Juli 2020 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Anträge können online im elektronischen Antragssystem sowie schriftlich auf dem Postweg unter Verwendung der im Internet veröffentlichten Antragsformulare gestellt werden.
Die Formulare und Informationen sind der BLE zufolge unter ihrer Webseite www.ble.de/ferkelnarkose verfügbar. Für Fragen stehen außerdem Mitarbeiter der Bundesanstalt als Ansprechpartner zur Verfügung, und zwar telefonisch unter 0228/6845-3900 oder per E-Mail an ferkelnarkose@ble.de.
Die Bonner Behörde weist darauf hin, dass der Erwerb nur solcher Geräte gefördert werde, die im Hinblick auf Tierschutz, Anwendersicherheit und Umweltschutz zertifiziert seien. Die Zuwendung werde als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 60 % der beihilfefähigen Ausgaben gewährt.
Die Zuwendung ist laut BLE-Angaben auf maximal 5 000 Euro je Sauenhalter begrenzt. Die „Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose) ist am 31. Januar in Kraft getreten.
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Unsere Meldung zum Thema aus der vergangenen Woche: Förderung für Narkosegeräte