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Betriebsumstellung

Biohaltung für Pensionspferde

Pferden muss ein Maximum an Weidegang angeboten werden.
Helga Gebendorfer
am Montag, 07.11.2022 - 07:29

Umstellen auf Bio – das ist auch für manche Pensionspferdehalter interessant. Dafür sollte man sich aber über die Auswirkungen auf Haltung, Fütterung und die Tiergesundheit im Klaren sein – und wie die Umstellung abläuft.

Es ist schwierig, die Übersicht über die Verordnungen zu behalten. Deshalb hat die LfL eine Kurzfassung der EU-Öko-Verordnung als Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe zusammengestellt unter www.lfl.bayern.de/iem/oekolandbau – das berichtete Martina Zengel von der LfL bei der Pensionspferdehaltertagung des Bayerischen Bauernverbands (BBV) im Haus der Bayerischen Landwirtschaft in Herrsching.

Die EU-Öko-Verordnung fordert für Pferde Gruppenhaltung, mindestens Sozialkontakt. Grundsätzlich muss allen Pflanzenfressern ein Maximum an Weidegang angeboten werden, sofern der gesundheitliche Zustand der Tiere und der Boden dies gestatten. Beim Sommer-Weidegang ist keine Außenfläche am Stall erforderlich. Wenn Weidegang für einzelne Tiere nicht möglich ist, müssen ständig zugängliche Ausläufe zur Verfügung stehen.

Beim Füttern kommen ausschließlich ökologische Futtermittel bzw. Umstellungsfuttermittel in Frage: Bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, muss Mineralfutter mit Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen (gentechnikfrei) dem Anhang III der VO 2021/1165 „kann in der ökologischen Produktion verwendet werden“ entsprechen. Unter Voraussetzungen sind Gemeinschaftsweiden oder die Anerkennung von Kulap- und VNP-Flächen als ökologisch möglich. Siliermittel, Desinfektionsmittel können nur bestimmte angewendet werden.

Die Probleme tauchen beim Füttern auf

Im Bereich Fütterung tauchen häufig eine Reihe von Problemen auf: So ist die Verfügbarkeit von ökologischen Mischfuttermitteln für Pferde sehr eingeschränkt; Müsli ist kaum verfügbar, nur Standard-Pellets. Der Betrieb muss aber eine ökologische Fütterung hinsichtlich Grund- und Kraftfutter gewährleisten.

Die Öko-Fütterung sollte zur eigenen Absicherung im Einstellvertrag verankert sein. Bei Pferden mit gesundheitlichen Einschränkungen werden konventionelle Diätfuttermittel geduldet, wenn eine ökologische Fütterung nicht möglich ist. Dabei herrscht eine enge Auslegung (z. B. kein konventionelles Fruchtmüsli für leichtfuttrige Pferde) und die Ausnahme gilt nur für bestimmte Einzeltiere. Eine Dokumentation der gesundheitlichen Probleme muss vorliegen, z. B. durch Tierarztrechnungen. Achtung: Pferdebesitzer müssen die Vorgaben der EU-Öko-VO ebenfalls einhalten. Eine Ausnahme sind selbst mitgebrachte Leckerli. Doch es darf keine Lagerung von konventionellen Futtermitteln im Ökobetrieb geben.

Hinsichtlich der Tiergesundheit gelten folgende Kriterien:

  • der Einsatz von Homöopathie und Naturheilmitteln ist bevorzugt, aber nur bei ausreichendem Behandlungserfolg,
  • keine prophylaktischen Antibiotikabehandlungen und keine systematischen Hormonbehandlungen,
  • Krankheiten bzw. Verletzungen müssen rechtzeitig behandelt und der Tierarzt muss rechtzeitig hinzugezogen werden, wobei es hier keine Einschränkung der Arzneimittel (außer Verbandsrichtlinien) gibt,
  • Parasitenbekämpfung und Impfungen mit Dokumentation sind uneingeschränkt möglich.

Da Pferde nicht zur Lebensmittelerzeugung bestimmt sind, sind Wartezeiten nicht relevant.

Ansprechpartner bei den Überlegungen zur Umstellung sind Orientierungsberatung durch AELF, Produktionstechnische Beratung durch Erzeugerringberatung des LKP und auch Erzeugerverbände, Öko-Kontrollstellen sowie Vermarktungspartner.

Fallstricke beachten

Zu häufigen Fallstricken bzw. Herausforderungen zählen in der Öko-Pensionspferdehaltung: Verbot von konventionellen Kraftfuttermitteln auch nicht durch Pferdebesitzer, teilweise Fehlen von ökologischen Pferdemischfutter, Gesamtbetriebsumstellung, Betriebsteilung birgt förderrelevante Risiken, die Verfütterung von Erzeugnissen, wie Getreide, Silomais aus dem ersten Umstellungsjahr ist nicht möglich, Flächen mit der Maßnahme Kulap B10 müssen grundsätzlich vom 01. Januar bis 31. Dezember ökologisch bewirtschaftet werden, Einsatz von ökologischem Saatgut auch zur Nachsaat und Einsatz zulässiger Düngemittel.

Manuel Mühlbauer, Fachberater von Naturland, schilderte, wie die Umstellung abläuft, was sich beim Grünland und Ackerland ändert und was das für die Pferdehaltung bedeutet. Demnach sind 1. Mai für Grünland und 1. Juli für Ackerland klassische Zeitpunkte für den Umstellungsbeginn. Von Januar bis Februar wird das Öko-Kulap beantragt. Die Ernte während der ersten zwölf Monate gilt als konventionelle UO-Ware, nach zwölf Monaten ist es Umstellungsware (U-Ware) und ab 24 Monaten anerkannte Bioware (A-Ware).

Bei den Fütterungsrichtlinien ist zu beachten, dass UO-Ware nur für eigene Ware gilt und hier nur für Gras und Graskonserven (inkl. Klee-/Luzernegras) sowie für großkörnige Leguminosen (Ackerbohnen). Sie darf maximal 20 % der Ration betragen. Eigene U-Ware kann bis zu 100 % und zugekaufte U-Ware 25 % einnehmen.

Mist ist der wichtigste Dünger im Betrieb

Neben mineralischen Düngemitteln werden als organische Dünger Mist und Kompost eingesetzt, wobei Mist der wichtigste Dünger im Bio-Pensionspferdebetrieb ist. Er ist sehr kostengünstig, zeichnet sich aber durch schwankende Nährstoffe aus, was eine Untersuchung empfehlenswert macht. Bei den Ökoverbänden ist keine konventionelle Gülle und Geflügelmist erlaubt, aber Rinder- Schweine-, Schaf- und Ziegenmist aus nicht industrieller Tierhaltung (unter 2,5 GV/ha) sowie Pferdemist sind in Ordnung.

Grüngutkompost ist ebenfalls ein sehr guter Dünger, der sich zum Humusaufbau eignet und die Bodenstruktur verbessert. Allerdings schwanken die Nährstoffgehalte je nach Ausgangsmaterial stark. In Bayern muss bei seiner Verwendung eine einmalige Meldung an die zuständige Behörde (Landratsamt etc.) gemacht werden. Bei Naturland muss zudem eine Freigabe durch den zuständigen Berater erfolgen.

Bei Zukaufmengen heißt es aufpassen hinsichtlich Nährstoffimport: Für Kompost im Kulap sind 30 % N, bei Naturland 20 % N anrechenbar. Nötig ist auch eine Untersuchung auf Schwermetalle, Fremdstoffe und austriebsfähige Samen bzw. Pflanzenteile. Tipp: Nur gütegesicherten Kompost (BGK, FBK, etc.) verwenden.

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