
Zahlreiche Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter sollen bis zum 14. Juli erstmals Meldungen in die TAM-, die Tierarzneimittel-Datenbank eintragen. Die TAM-Datenbank ist eine Erweiterung von HI-Tier und auch dort zu finden.
Die Meldepflichten basieren auf das Tierarzneimittelgesetz und das Antibiotikaminimierungskonzept. In den letzten Tagen und Wochen sind immer wieder Fragen zu den Meldepflichten aufgetaucht.
Wichtig: Die Meldung der an den Betrieb für die jeweilige Tierart abgegebene Antibiotikamenge erfolgt ausschließlich durch den Tierarzt, damit haben die Landwirte also nichts zu tun.
Aber auch für die Betriebe gibt es etwas zu melden, wobei nicht alle Tierhalter von der Meldepflicht betroffen sind. Bisher wurde der Einsatz nur bei Masttieren genauer unter die Lupe genommen, seit diesem Jahr trifft es auch Höfe mit anderen Nutzungsrichtungen.
Ab 25 Milchkühen ist man dabei
Beispielsweise sind Landwirte mit mehr als 25 Milchkühen, mehr als 25 nicht auf dem Betrieb geborenen Kälbern ab der Einstallung bis zu einem Alter von 12 Monaten, sowie Geflügelhalter mit z.B. mehr als 1000 Jung- oder 4000 Legehennen und Schweinehalter mit z.B. mehr als 85 Zuchtsauen oder 250 Mastschweinen von der Meldepflicht betroffen. Die bisherigen Rindermastbetriebe fallen im Moment von der Meldeverpflichtung Ihrer Bestände raus. Kälber unter 12 Monaten, die nicht auf ihrem Betrieb geboren worden sind, fallen allerdings auch bei ihnen unter das Antibiotikaminimierungskonzept.
Landwirte müssen sich erst registrieren, dann Tierzahl melden

Die landwirtschaftlichen Betriebe melden sich im ersten Schritt bei der TAM (Tierarzneimittel)-Datenbank, einer Erweiterung der HIT-Datenbank, als meldepflichtige Tierhalter an und geben die Nutzungsart an. Den entsprechenden Link finden sie nach Anmeldung in der HI-Tier-Datenbank ganz oben unter „Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank“.
Im zweiten Schritt müssen sie bei Rindern der Übernahme der Tierzahlen aus der HIT- in die TAM-Datenbank zustimmen bzw. als Schweine- und Geflügelhalter die Tierzahlen eingeben. Bei Rindern können also die Tierzahlen aus HI-Tier übernommen werden, der Landwirt sollte sie aber vorher überprüfen.
Wurden keine Antibiotika seit 1.1.23 für die jeweilige Tierart eingesetzt, gibt der Landwirt zusätzlich eine Nullmeldung ab, sofern er ein meldepflichtiger Betrieb ist.
Ein Blick ins E-Mailfach lohnt sich
Zahlreiche Tierhalter wurden in den letzten Wochen von ihrem Veterinäramt per E-Mail mit den notwendigen Informationen versorgt. Hier ist in Abbildungen und Beschreibungen genau ersichtlich, was der Betrieb wo und wie melden muss. Aufgrund der Vielzahl an Auswahlmöglichkeit in der TAM-Datenbank sind diese Beschreibungen eine große Erleichterung für die Eingabe
Falls noch nicht geschehen, sollte man als Landwirt also im E-Mail-Postfach nachschauen. Auch sollte in HI-Tier stets die aktuelle Mailadresse des Betriebes hinterlegt sein, um diesen kurzen Weg der Kommunikation zu ermöglichen.
Hier finden Landwirte weitere Informationen
Die zentrale Internetseite mit allen wichtigen Informationen lautet www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de. Dort findet man auch eine Anleitung zur Durchführung der HIT-Meldungen. Eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen findet man unter www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de/doc/praesentation_ausweitung_antibiotikadatenerfassung_tierhaltende.pdf
Die Telefon-Hotline für Fragen zur Dateneingabe ist unter 09131 6808 7777 von Montag bis Donnerstag von 9.30 bis 14.30 Uhr und Freitags von 9.30 bis 12 Uhr erreichbar.
Antworten auf häufig gestellte Fragen findet man unter https://www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de/doc/faqs_tierhalter.pdf.
Ein Erklär-Video zum Antibiotika-Minimierungskonzept gibt es hier:
Auch Pferde, Hunde und Katzen werden folgen
Nach den EU-Vorgaben werden in den nächsten Jahren auch bei anderen Tierarten nationale Datenerhebungen zum Verkaufsvolumen und zur Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel kommen. Ab 2027 (Meldung an die Europäische Arzneimittelagentur) bzw. 2026 (1. Erfassungsjahr) sind es Enten, Gänse, Ziegen, Pferde, Kaninchen sowie bestimmte Fischarten. Die Erfassung bei Hunden, Katzen und Pelztieren wird von der EU erst 2030 gefordert, diese Frist will Deutschland aber auf 2026 (Meldung) bzw. 2025 (1. Erfassungsjahr) vorziehen.
Die Grundlagen der Erfassung
Grundlage für die Erfassung der beschriebenen Daten ist das Ziel, den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung weiter zu reduzieren. Die EU-Tierarzneimittelverordnung fordert dazu alle Mitgliedsstaaten auf, Daten zum Verkaufsvolumen und zur Anwendung von antimikrobiell wirksamen Arzneimitteln bei Tieren zu erheben.
In Deutschland wurde das über eine Anpassung im Tierarzneimittelgesetz und über die Fortsetzung und Anpassung des Antibiotikaminimierungskonzeptes umgesetzt.
Die Meldungen zu den Tierbeständen bzw. Nullmeldungen sind vom Tierhalter halbjährlich durchzuführen, also jedes Jahr spätestens am 14. Juli sowie am 14. Januar. Gleiches gilt für die Meldung der Abgabemengen durch den Tierarzt.
Bei der Umsetzung ist Augenmaß gefragt
Wenn alles gemeldet ist, ermittelt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die betriebliche Therapiehäufigkeit, wobei Antibiotika mit einem Wirkstoffpiegel, der länger als 24 Stunden anhält (Faktor 5) und sogenannte kritische Antibiotika (Faktor 3) höher gewichtet werden. Außerdem werden die bundesweite Kennzahl 1 (BZK I), über der 50 Prozent aller Betriebe in ihrer Therapiehäufigkeit liegen und die BZK II, die 25 Prozent der Betriebe überschreiten, bekannt gegeben. Die Zahlen liegen voraussichtlich bis 15. Februar des Folgejahres vor.
Betriebe, die in ihrer Therapiehäufigkeit über BZK I liegen, werden aufgefordert, mit ihrem Tierarzt Schritte zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes zu ergreifen. Sind sie über der BZK II, gilt es gemeinsam mit dem Tierarzt einen Maßnahmenplan zu erstellen.
Weiterhin Therapie ohne Einschränkungen
Der Bauernverband hat im Vorfeld weitere Verschärfungen kritisiert, zumal der Antibiotikaverbrauch in der Nutztierhaltung in den letzten 10 Jahren bereits um 65 Prozent reduziert worden sei.
Wichtig ist, dass erkrankte Tiere weiterhin ohne Einschränkungen und fachgerecht behandelt werden können und dem Tierhalter keine Konsequenzen drohen, auch dann nicht, wenn z.B. nach einer Grippewelle der Verbrauch deutlich erhöht ist.
Hinterfragen sollte man die Regelung, nach der pauschal 50 Prozent bzw. 25 Prozent der Betriebe über Kennzahl 1 oder 2 fallen. Selbst wenn der bereits reduzierte Antibiotikaverbrauch nochmals stark zurückgeht, werden so immer 50 Prozent bzw. 25 Prozent der Tierhalter aufgefordert, gemeinsam mit ihrem Tierarzt Maßnahmen zur weiteren Reduzierung zu ergreifen.
Dabei sind Lockerungen durchaus möglich: Geplant ist, drei Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle eine Evaluierung durchzuführen. Bei den Mastrindern fand das bereits statt und führte dort zu einer Erleichterung.