Innerhalb der Wiesenbrütergebiete ist es in Bayern verboten, Grünlandflächen nach dem 15. März bis zum ersten Schnitt zu walzen. Außerhalb dieser Gebiete war die Walzfrist in vielen Landkreisen aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung zunächst bis 1. April 2023 verlängert worden.
Auf Drängen des Bayerischen Bauernverbands hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) eine weitere Terminverschiebung für den Verbotszeitpunkt für das Walzen im Grünland den jeweiligen Regierungen vorgeschlagen. Die LfL hat die betroffenen Regierungen informiert, Allgemeinverfügungen zu erlassen, um die die Möglichkeit zum Walzen nun bis 8. April 2023 vorzusehen. Ob eine rechtskräftige Umsetzung seitens der Regierungen erfolgt, müssen die Landwirte regional verfolgen, rät der BBV.
Begründung für die Verlängerung: In diesen Landkreisen und kreisfreien Städten wird bis voraussichtlich 31. März 2023 nach Daten des DWD eine Walzmaßnahme nicht möglich sein.
In folgenden Regierungsbezirken und Landkreisen ist eine Verlängerung auf Vorschlag der LfL möglich.
Mittelfranken
- Landkreis Ansbach einschließlich der Stadt Ansbach
- Nürnberger Land
Niederbayern
- Deggendorf (nördlich der Donau)
- Freyung-Grafenau
- Landkreis Passau einschließlich der Stadt Passau (nördlich der Donau)
- Landkreis Straubing-Bogen einschließlich der Stadt Straubing (nördlich der Donau)
- Regen
In diesen Regionen ist Walzen nur bis zum 1. April verlängert:
- Deggendorf (südlich der Donau)
- Dingolfing-Landau
- Landkreis Passau einschließlich der Stadt Passau (südlich der Donau)
- Landkreis Straubing-Bogen einschließlich der Stadt Straubing (südlich der Donau)
- Rottal-Inn
Oberbayern
- Altötting
- Bad Tölz-Wolfratshausen
- Berchtesgadener Land
- Ebersberg
- Eichstätt
- Garmisch-Partenkirchen
- Landkreis Rosenheim einschließlich der Stadt Rosenheim
- Miesbach
- Mühldorf a.Inn
- München
- Starnberg
- Traunstein
- Weilheim-Schongau
In diesen Regionen ist Walzen nur bis zum 1. April verlängert:
- Dachau
- Erding
- Freising
- Fürstenfeldbruck
- Landsberg am Lech
- Stadt München
Oberfranken
- Forchheim
- Kronach
- Kulmbach
- Landkreis Bamberg einschließlich der Stadt Bamberg
- Landkreis Bayreuth einschließlich der Stadt Bayreuth
- Landkreis Coburg einschließlich der Stadt Coburg
- Landkreis Hof einschließlich der Stadt Hof
- Lichtenfels
- Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Oberpfalz
- Cham
- Landkreis Amberg-Sulzbach einschließlich der Stadt Amberg
- Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab einschließlich der Stadt Weiden i.d.OPf.
- Landkreis Regensburg einschließlich der Stadt Regensburg
- Neumarkt i.d.OPf.
- Schwandorf
- Tirschenreuth
Schwaben
- Landkreis Oberallgäu einschließlich der Stadt Kempten
- Landkreis Ostallgäu einschließlich der Stadt Kaufbeuren
- Lindau (Bodensee)
In diesen Regionen ist Walzen nur bis zum 1. April verlängert:
- Aichach-Friedberg
- Augsburg
- Stadt Augsburg
Unterfranken
- Bad Kissingen
- Haßberge
- Kitzingen
- Landkreis Aschaffenburg einschließlich der Stadt Aschaffenburg
- Landkreis Schweinfurt einschließlich der Stadt Schweinfurt
- Main-Spessart
- Miltenberg
- Rhön-Grabfeld