Die Interessenorganisation der Freien Bauern begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald. So hat das Gericht am vergangenen Freitag (5.11.) als erstes Gericht in Deutschland die Landesdüngeverordnung von Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt. Untere anderem soll die Ausweisung des Messstellennetzes fehlerhaft sein.
Wird die Gerichtsentscheidung rechtskräftig, gibt es laut dem Rostocker Anwaltsbüro Geiersberger Glas & Partner (vorerst) keine Bereiche, in denen die Einschränkungen bei der Anwendung von stickstoffhaltigen Düngemitteln gelten, wie sie § 13a DüV für Rote Gebiete vorgibt.
Auch in Bayern zeigt ein Gutachten, dass etliche Nitratmessstellen in bestimmten Regionen fehlerhaft sind. Das Gutachten hatte die gleiche Anwaltskanzlei verfasst.
„Dieses Urteil ist absolut nachvollziehbar und sollte ein Warnsignal für diejenigen Bundesländer sein, die ihre roten Gebiete lediglich aufgrund von Verdachtsmomenten ausgewiesen haben“, sagte Jens Soeken von der Landesvertretung Niedersachsen. Ein derart schwer wiegender Eingriff müsse fachlich sauber begründet sein und betroffenen Betrieben auch die Möglichkeit eröffnen, sich durch Nachweis einer bedarfsgerechten Düngung von den Auflagen zu befreien, so der 41jährige Landwirt aus dem ostfriesischen Timmel: „Die schludrige Ausweisung von roten Gebieten und pauschale Bestrafung der gesamten darin wirtschaftenden Landwirtschaft ist rechtlich haltlos, das haben wir jetzt schwarz auf weiß.“
Alte und neue Düngeverordnung gekippt
Betroffen von der gerichtlichen Entscheidung sind die Düngeverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Juli 2019 und auch die geänderte Fassung vom 20. Dezember 2020. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, eine Revision haben die Verwaltungsrichter aber ausgeschlossen, berichtet unser Schwesterportal agrarheute.com.
Insgesamt zwölf sogenannte Normenkontrollanträge waren gegen die Landesdüngeverordnung vom Juli 2019 eingegangen - dahinter standen knapp 200 nordostdeutsche Landwirtschaftsbetriebe. Die Landwirte zweifelten die Messstellen in Mecklenburg-Vorpommern an. Das Gericht hatte zwei Anträge von Landwirtschaftsbetrieben auf Rügen und im Landkreis Nordwestmecklenburg gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern als Musterklage durchgeführt. Da das Land noch nicht über den genauen Wortlaut des Urteils verfügt, ist es offen, ob es eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht anstreben wird.
Nachdem auch die Europäische Kommission Zweifel an der Ausweisungspraxis geäußert hat – allerdings bezogen auf eine gegenüber den ursprünglichen Planungen geringeren Ausdehnung der roten Gebiete – plädiert die Interessenorganisation für eine bundesweit einheitliche, auf wissenschaftlichen Kriterien beruhende Vorgehensweise.
„Der erste Schritt muss die zügige Umsetzung des bereits beschlossenen engen Messnetzes sein mit technisch einwandfreien, von nichtlandwirtschaftlichen Quellen unbeeinflussten Brunnen und einer hydrogeologisch exakten Abgrenzung der Grundwasserkörper“, beschreibt Soeken die Anforderungen.
In einem zweiten Schritt müssten nach Soekens Auffassung Standorte, die aufgrund ihrer natürlichen Gegebenheiten über ein besonders hohes Denitrifikationspotenzial verfügen, ausgeschlossen werden.
Drittens muss in Zweifelsfällen eine umweltforensische Untersuchung zur Pflicht werden, verlangt der Landwirt. Sehr häufig ließen sich Grundwasserbelastungen über Begleitstoffe bestimmten Verursachern zuordnen, so der Niedersachse. Ist die Verunreinigung dagegen tatsächlich auf die Landwirtschaft zurückzuführen, müsse das natürlich konsequent abgestellt werden.
Die Freien Bauern beklagen seit langem, dass die bundesweite Düngeverordnung bäuerlichen Betriebe flächendeckend mit überwiegend sinnlosen Auflagen und hohen Kosten belastet, auch außerhalb der roten Gebiete. Jens Soeken hat deswegen für seinen Betrieb im Dezember vergangenen Jahres Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.