- Oberbayern: 43 kg N/ha
- Niederbayern: 46 kg N/ha
- Oberpfalz: 52 kg N/ha
- Oberfranken: 45 kg N/ha
- Mittelfranken: 34 kg N/ha
- Unterfranken: 46 kg N/ha
- Schwaben: 55 kg N/ha
- Speise- und Stärkekartoffeln: Stickstoffbedarfswert (N-Bedarf) von 180 kg N/ha bei einem Ertrag von 450 dt/ha.
- Frühkartoffeln: N-Bedarf 220 kg N/ha bei einem Ertrag von 400 dt/ha.
- Veredelungskartoffeln: Stickstoffbedarfswert 200 kg N/ha bei einem Ertrag von 450 dt/ha.
Winterungen: Keine Neuberechnung erforderlich
Von Wintergetreide- und Winterrapsflächen stehen nun in ausreichendem Umfang Daten zur Verfügung, um die endgültigen Nmin-Werte veröffentlichen zu können. Weil der endgültige Nmin-Wert in keinem Regierungsbezirk und bei keiner Fruchtart mehr als 10 kg N/ha über dem vorläufigen Nmin-Wert liegt, ist in keinem Fall eine Neuberechnung der Düngebedarfsermittlung erforderlich – eine Neuberechnung im eigenen Interesse mit den endgültigen Werten ist aber natürlich erlaubt.