Zusammen mit den endgültigen Nmin-Werten für Wintergetreide und Winterraps wurden in Wochenblatt 8/2023 die vorläufigen Nmin-Werte für die Sommerkulturen veröffentlicht. Zwischenzeitlich liegen von Sommergetreide- und Rübenanbauflächen zahlreiche weitere Bodenuntersuchungsergebnisse vor. Damit stehen in ausreichendem Umfang Daten zur Veröffentlichung der endgültigen Nmin-Werte für diese Kulturen zur Verfügung. Zudem liegen erste Ergebnisse von Flächen vor, die für den Anbau von Kartoffeln oder Mais vorgesehen sind.
Die vorläufigen und endgültigen Nmin-Werte für Sommerungen sind in der nachfolgende Tabelle zusammengestellt und ebenso auf der Internetseite der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) unter: www.lfl.bayern.de/duengebedarfsermittlung zu finden. Die auftretenden Unterschiede zwischen den Regierungsbezirken sind bei der Düngebedarfsermittlung entsprechend zu berücksichtigen.
Keine Ausreißer bei den Werten
Weil der endgültige Nmin-Wert in keinem Regierungsbezirk im Freistaat und bei keiner Fruchtart mehr als 10 kg N/ha über dem vorläufigen Nmin-Wert liegt, ist somit grundsätzlich keine Neuberechnung des Düngebedarfs erforderlich. Wer im eigenen Interesse eine erneute Berechnung auf Basis der endgültigen und teilweise niedrigeren Werten durchführen und die Stickstoffdüngung entsprechend anpassen will, kann diese Möglichkeit jedoch nutzen.
LfL Agrarökologie – Düngung, Freising
Düngeverordnung
Die Tabelle sollten Sie ausdrucken. Sie können damit entsprechend den Vorgaben der Düngeverordnung (nicht auf Roten Flächen) dokumentieren, dass Sie die Ergebnisse der Untersuchungen vergleichbarer Standorte bei der Ermittlung des Düngebedarfs für Sommerungen berücksichtigt haben. Zusätzlich ist je Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit eine Düngebedarfsermittlung zu berechnen und zu dokumentieren.