
Unkräuter auf Wiesen und Weiden mit der Feldspritze bekämpfen, ist seit 1. Januar verboten. Aber es gibt Ausnahmen. Bei der Unkrautregulierung im Grünland haben sich grundlegende Veränderungen der fachrechtlichen Rahmenbedingungen ergeben. Dadurch ist nun sowohl die Anwendungstechnik, als auch die grundsätzliche Behandlungsmöglichkeit je nach Schutzcharakter der Fläche eingeschränkt. Hintergrund der Einschränkungen ist ein besserer Schutz von Nicht-Zielorganismen wie Bienen und anderen Insekten beziehungsweise der Biodiversität auf dem Grünland.
Wo die Ausnahmen beantragt werden können
Das bayerische Naturschutzgesetz verbietet seit Anfang des Jahres auf Dauergrünflächen den flächenhaften Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Damit ist eine Herbizidbehandlung als Flächenbehandlung mit Feldspritzen, auch als Teilflächenbehandlung, nicht mehr zulässig. Für die punktuelle Beseitigung giftiger, invasiver oder bei vermehrtem Auftreten von für die Grünlandnutzung problematischen Pflanzenarten können von diesem Verbot auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Zuständig dafür sind die Unteren Naturschutzbehörden.
Weitere Einschränkungen sind in der im September 2021 novellierten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vorgegeben. Unabhängig von der Anwendungstechnik ist dadurch der Herbizideinsatz im Grünland nicht mehr zulässig, soweit die Flächen in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz (z. B. Naturschutz-, FFH-Gebiete und Nationalparks) oder in einem Abstand von weniger als fünf Metern zu Gewässern von wasserwirtschaftlicher Bedeutung liegen. Die relevante Gewässerkulisse wird von der Umweltverwaltung erstellt.
Auch bei diesen Einschränkungen können im Einzelfall Ausnahmen zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt oder zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden zugelassen werden. Ausnahmen für den Einsatz von Glyphosat werden allerdings nicht erteilt werden. Anträge können im Fall von Naturschutzflächen bei den Landwirtschaftsämtern mit Sachgebiet Landnutzung eingereicht werden.
Vorbeugende Pflege wird noch wichtiger
Angesichts dieser neuen Rahmenbedingungen werden für die Unkrautregulierung vorbeugende Pflegemaßnahmen und alternative Bekämpfungsverfahren noch wichtiger, als sie bisher es schon waren. So ist der Narbenschonung und dem Schutz der Bodenstruktur größte Beachtung zu schenken. Denn Narbenschäden bzw. -lücken und Bodenverdichtungen sind Eintrittspforten für Unkräuter wie Ampfer-, Kreuzkraut- und Wegerich-Arten sowie eine Ursache für die Ausbreitung von unerwünschten Arten wie der Gemeinen Rispe.
Ein gezielter Striegeleinsatz mit regelmäßiger Nachsaat kann die flächige Ausbreitung von unerwünschten Arten wie Wiesen-Labkraut, Vogelmiere oder Gemeiner Rispe unterdrücken. Weitere Möglichkeiten zur Unkrautregulierung mit vorbeugenden Maßnahmen sind in Tabelle auf Seite 41 aufgelistet.
Der neue Standard – Einzelpflanzen bekämpfen
Durch das weitestgehende Verbot für den Herbizideinsatz als Flächenbehandlung wird die Horst- und Einzelpflanzenbehandlung zum neuen Standard – dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, die für die Grünlandnutzer mehr oder weniger aufwändig sind:
- Manuelle Geräte zur Herbizidbehandlung: Da die manuelle Anwendung mit handgeführten Einzeldüsenspritzen oder Dochtstreichstäben aufwendig und mühsam ist, sind diese Ausbringungsverfahren nur bei einem geringen Anfangsbefall oder auf kleinräumigen Befallsflächen sinnvoll. Das Prinzip lautet hier: Wehret den Anfängen. Auch die hiermit regulierbaren Unkräuter sind begrenzt. In Frage kommen typische Solitärpflanzen wie der Ampfer und Beinwell oder anfängliche horst- oder nesterweise auftretende Arten wie Brennnesseln, Disteln oder Binsen. Als Trost bleibt, dass bei einer frühzeitigen manuellen Einzelpflanzenbehandlung nur sehr geringe Herbizidkosten anfallen.
- Manuell ausstechen: Noch aufwendiger ist das Ausstechen von Einzelpflanzen. Damit können allerdings neben dem Ampfer auch hartnäckige Wurzelunkräuter wie Bärenklau oder Giersch beseitigt werden, die ansonsten chemisch nicht mehr bekämpfbar sind. Nicht nur wegen der unvermeidbaren Narbenschäden ist der Einsatz nur gegen erste, wenige Einzelpflanzen sinnvoll.
- Zwei neue Anbaugeräte zur Einzelpflanzenbehandlung und der Rotowiper: Für die Regulierung des Grünland-Unkrauts Nr. 1, den Ampfer, sind glücklicherweise zeitgleich mit dem Verbot der Flächenbehandlung neue Geräte zur Einzelpflanzenbehandlung auf den Markt gekommen. Zwei Startup-Unternehmen im Allgäu haben gleichartige Geräte entwickelt, die bei der Überfahrt mit Bildsensoren Ampfer-Pflanzen erkennen und mit einzeln angesteuerten Düsen eine Punktbehandlung durchführen können (siehe Fotos auf S. 41 und 42). Mit beiden Geräten ist damit die Spot-Spray-Technik mit sensorgesteuerter Unkrauterkennung im Online-Verfahren im Grünland verfügbar – für den Ackerbau befindet sie sich noch in der Entwicklung. Mit Arbeitsbreiten von 6 – 8,8 Meter und einer Arbeitsgeschwindigkeit bis zu 10 km/h sind die Maschinen eine leistungsfähige Alternative zur Einzelpflanzenbehandlung mit Rotowiper-Geräten. Die relativ aufwändigen und komplexen Geräte werden weitgehend im Dienstleistungssektor eingesetzt werden. Eine Weiterentwicklung der Technik mit der Erkennung von anderen Problemunkräutern ist denkbar und wird in naher Zukunft auch erwartet.
Die Spot-Spray-Technik ist jedoch auf verfügbare und leistungsfähige Herbizide zur Einzelpflanzenbehandlung angewiesen. Typische Solitärunkräuter wie Bärenklau und Giersch werden zwar leicht von den Sensoren zu erkennen sein, es fehlen aber die Herbizide für die Behandlung. Andere Problemunkräuter, wie etwa Kreuzkräuter, sind dagegen eine Herausforderung für die Sensorerkennung. Zumindest gegen den Ampfer ist jedoch eine moderne, leistungsfähige und ausgesprochen umweltschonende Technik verfügbar.
Für die Unkrautregulierung im Grünland ist ein Zusammenspiel aus gezielten Anwendungen der jeweils bestmöglichen direkten und indirekten Regulierungsverfahren nötig.