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Düngung

Grünland: Wo darf im November noch gedüngt werden?

Sperrfristen
Dr. Matthias Wendland, Christian Sperger, LfL Agrarökologie, Freising
am Donnerstag, 17.10.2019 - 15:17

In folgenden Landkreisen wurde die Sperrfrist auf Grünland, Dauergrünland und mehrjährigem Feldfutterbau verschoben.

Die Düngeverordnung untersagt in bestimmten Zeiträumen das Ausbringen von Düngemitteln, die einen wesentlichem Gehalt an verfügbaren Stickstoff haben. Darunter fallen alle organischen und mineralischen Düngemittel mit einem Gesamtstickstoffgehalt von mehr als 1,5 % N in der Trockenmasse.

Auf Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau beginnt die Sperrfirst regulär am 1. November und endet mit Ablauf des 31. Januar. Diese Kernsperrfrist kann nach neuer Düngeverordnung um zwei oder vier Wochen nach hinten verschoben werden, wenn regionale Besonderheiten wie Witterung, Beginn und Ende des Pflanzenwachstums sowie Ziele des Boden – und Gewässerschutzes nicht dagegenstehen.

Diese Verschiebung kann jährlich vom BBV-Kreisverband für den jeweiligen Landkreis beantragt werden. Entschieden wird dann vom zuständige Fachzentrum für Agrarökologie und Amt für Ernährung und Landwirtschaft. Die Verschiebung der Kernsperrfrist wird als Allgemeinverfügung im Amtsblatt des jeweiligen Landkreises veröffentlicht.

    Liste der Landkreise

    In welchen Landkreisen für den kommenden Herbst/Winter die Sperrfrist verschoben wurde, zeigt nachfolgende Aufzählung. Für alle nicht aufgeführten Landkreise bzw. kreisfreien Städte gilt die Sperrfrist von 1. 11. 2019 bis einschließlich 31. 1. 2020. Der geänderte Sperrfristzeitraum schließt die genannten Tage mit ein. In folgenden Landkreisen wurde die Sperrfrist auf Grünland, Dauergrünland und mehrjährigem Feldfutterbau verschoben:

    • Verschiebung um 2 Wochen (15. 11. 2019 bis 14. 2. 2020): Lks. Altötting, Lks. Dachau, Lks. Eichstätt, Lks. Erding, Lks. Freising, Lks. Fürstenfeldbruck, Stadt Ingolstadt, Lks. Mühldorf am Inn, Lks. Neuburg-Schrobenhausen, Lks. Pfaffenhofen a. d. Ilm, Lks. Deggendorf Nord*, Lks. Passau Nord*, Stadt Passau Nord*, Lks. Straubing-Bogen Nord*, Stadt Straubing Nord*, Lks. Kelheim Nord*, Oberpfalz (gesamt), Lks. Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim, Stadt Nürnberg (inkl. Nürnberg Süd), Stadt und Lks. Roth, Stadt Schwabach, Stadt und Lks. Ansbach, Lks. Weißenburg-Gunzenhausen, Stadt und Lks. Fürth, Stadt Erlangen, Lks. Erlangen-Höchstadt, Unterfranken (gesamt), Oberfranken (gesamt). *) Die Grenze zwischen Nord und Süd stellt die Donau dar.
    • Verschiebung um 4 Wochen (29. 11. 2019 bis 28. 2. 2020): Lks. Berchtesgadener Land, Lks. Bad Tölz-Wolfratshausen, Lks. Ebersberg, Lks. Garmisch-Partenkirchen, Lks. Landsberg am Lech, Lks. München, Stadt München, Lks. Miesbach, Lks. Traunstein, Lks. Weilheim-Schongau, Lks. Rosenheim, Stadt Rosenheim, Lks. Starnberg, Lks. Freyung-Grafenau, Lks. Regen, Schwaben (gesamt), Lks. Nürnberger Land.

     

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