Seit dem 1. August diesen Jahres dürfen Bayerns Landwirte entlang von Gewässern einen fünf Meter breiten Streifen nicht mehr garten- und ackerbaulich nutzen. Dieses Nutzungsverbot wurde vom bayerischen Landtag ins Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSch) aufgenommen, nachdem das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit – Rettet die Bienen“ die Einrichtung von Uferrandstreifen gefordert hatte.
Viele Landwirte haben diese Schutzstreifen noch nicht angelegt, weil bisher nicht klar war,
- welche Gewässer betroffen sind
- und von wo der Abstand gemessen wird.
Das bayerische Umweltministerium hat dazu jetzt erste Informationen im elektronischen Informationssystem iBALIS bekannt gegeben. Nach den Vorgaben des Umweltministeriums ist der Abstand von der Uferlinie zu messen. Um die Gewässer zu erkennen, an denen ein Randstreifen einzuhalten ist, hat die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung eine entsprechende Kulisse mit Bearbeitungstand September 2019 erstellt. Die Karte mit den betroffenen Gewässern kann von Landwirten im iBALIS (www.ibalis.bayern.de) in der digitalen Feldstückskarte abgerufen werden. Die Fließgewässer sind als blaue Linien dargestellt, die Seen als Flächen.
Technischer Hinweis: Die Gewässer sind im iBALIS in der Legende unter „Ebenenauswahl“(auf das Symbol „Bleistiftspitze“ klicken) als unterste Ebenen im Bereich Gebietskulissen eingebunden. Sie können über „Ebene hinzufügen“ angezeigt werden.
Zu den Randstreifen müssen derzeit noch etliche Detailfragen zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium geklärt werden. Das Landwirtschaftsministerium wird demnächst alle betroffenen Landwirte mit einem gesonderten Schreiben informieren, wie die Uferstreifen anzulegen und in der digitalen Feldstückskarte zu erfassen sind.

Anzeige der Fließgewässer: Die blauen Linien stellen die Gewässer dar, für die ein 5 m breiter Uferrandstreifen anzulegen ist.