Darauf weist der Erzeugerring Mittelfranken hin. Entscheidend ist, welche Frucht nach Mehrfachantrag als Hauptfrucht gilt: die Frucht, die im Zeitraum 1. 6. bis 15. 7. am längsten auf der Fläche steht. Ausnahme ist der Mais, der immer als Hauptfrucht gilt.Dazu einige Beispiele:
- Fall A: Die Wintergerste wird siliert. Als Folgefrucht wird Silomais ausgesät. Dieser gilt nach MFA als Hauptfrucht. Somit muss für den Silomais eine Düngebedarfsermittlung für eine Hauptfrucht erfolgen. Achtung: Drucken Sie als Nachweis die Düngebedarfsermittlung für die Gerste aus und überschreiben Sie sie erst dann im Berechnungsprogramm mit der für Silomais.
- Fall B: Die nicht erntewürdige Wintergerste wird gemulcht. Auch hier ist der Silomais die Hauptfrucht und es ist wie im zuvor geschilderten Fall A zu verfahren. Allerdings ist hier der Düngebedarf um 50 % zu reduzieren.
- Fall C: Die Folgefrucht wird laut MFA eine Zweitfrucht. Dann ist die Düngebedarfsermittlung mit den neuen Vorgaben der DüV (ohne Ausbringverluste, höhere Mindestwirksamkeit von org. Düngern) zu rechnen. Ein Excelprogramm steht laut LfL bis Ende Juni zur Verfügung.
Weitere Hinweise dazu finden Sie unter www.lfl.bayern.de/duengung