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Düngung

Nach erfrorener Wintergerste: Düngebedarf ermitteln

Frostschaden-Wintergerste
Landesanstalt für Landwirtschaft
am Donnerstag, 18.06.2020 - 09:55

Wenn Wintergerste wegen den Frostschäden gemulcht oder siliert wurde, muss für die Folgefrucht vor der ersten Düngung eine Düngebedarfsermittlung erstellt werden.

Darauf weist der Erzeugerring Mittelfranken hin. Entscheidend ist, welche Frucht nach Mehrfachantrag als Hauptfrucht gilt: die Frucht, die im Zeitraum 1. 6. bis 15. 7. am längsten auf der Fläche steht. Ausnahme ist der Mais, der immer als Hauptfrucht gilt.Dazu einige Beispiele:

  • Fall A: Die Wintergerste wird siliert. Als Folgefrucht wird Silomais ausgesät. Dieser gilt nach MFA als Hauptfrucht. Somit muss für den Silomais eine Düngebedarfsermittlung für eine Hauptfrucht erfolgen. Achtung: Drucken Sie als Nachweis die Düngebedarfsermittlung für die Gerste aus und überschreiben Sie sie erst dann im Berechnungsprogramm mit der für Silomais.
  • Fall B: Die nicht erntewürdige Wintergerste wird gemulcht. Auch hier ist der Silomais die Hauptfrucht und es ist wie im zuvor geschilderten Fall A zu verfahren. Allerdings ist hier der Düngebedarf um 50 % zu reduzieren.
  • Fall C: Die Folgefrucht wird laut MFA eine Zweitfrucht. Dann ist die Düngebedarfsermittlung mit den neuen Vorgaben der DüV (ohne Ausbringverluste, höhere Mindestwirksamkeit von org. Düngern) zu rechnen. Ein Excelprogramm steht laut LfL bis Ende Juni zur Verfügung.
Die LfL betont, dass Düngergaben zur Gerste kurz vor dem Spätfrost nicht mehr aufgenommen werden konnten und so der nachfolgenden Kultur zur Verfügung stehen, was bei der Düngeplanung der Folgekultur berücksichtigt werden sollte. Zur Ermittlung des Nährstoffgehalts der geernteten Wintergerste können laut LfL die Basisdaten (GPS Gerste) verwendet werden.

Weitere Hinweise dazu finden Sie unter www.lfl.bayern.de/duengung

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