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Gülle

Düngeregeln im Frühjahr 2020

Dr. Matthias Wendland, LfL
am Dienstag, 11.02.2020 - 11:18

Bezüglich der Düngeverordnung weist die LfL auf wichtige Punkte hin.

Düngeverordnung

Da es bezogen auf die Vorgaben der Düngeverordnung in der Praxis zu Verunsicherungen gekommen ist, weist die LfL auf folgende Punkte hin:

  • Die Düngebedarfsermittlung erfolgt nach den gleichen Regeln wie 2019, geringere anrechenbare Ausbringverluste sind in den Programmen berücksichtigt.
     
  • Die Einteilung der „Roten Gebiete“ ändert sich nicht.
     
  • Die Auflagen in den „Roten Gebiete“ bleiben unverändert: Bodenuntersuchung auf verfügbaren Stickstoff, Untersuchung des bedeutsamsten Wirtschaftsdüngers, Einhaltung höherer Gewässerabstände.
     
  • Neu: Ausbringung flüssiger organsicher Dünger auf bestelltem Ackerland nur streifenförmig oder direkt in den Boden.