Für die Sommergetreide- und Rübenanbauflächen liegen zahlreiche Bodenuntersuchungsergebnisse vor. Damit stehen in ausreichendem Umfang Daten zur Veröffentlichung der endgültigen Nmin-Werte für diese Kulturen zur Verfügung. Zudem liegen erste Ergebnisse von Flächen vor, die für den Anbau von Kartoffeln oder Mais vorgesehen sind.
Unterschiede zwischen den Regierungsbezirken
Die vorläufigen und endgültigen Nmin-Werte für Sommerungen sind in den nachfolgenden Tabellen zusammengestellt und ebenso auf der Internetseite der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (www.lfl.bayern.de/duengebedarfsermittlung) zu finden. Die auftretenden Unterschiede zwischen den Regierungsbezirken sind bei der Düngebedarfsermittlung zu berücksichtigen.
Weil der endgültige Nmin-Wert in keinem Regierungsbezirk und bei keiner Fruchtart mehr als 10 kg N/ha über dem vorläufigen Nmin-Wert liegt, ist grundsätzlich keine Neuberechnung des Düngebedarfs erforderlich.
Neuberechnungen zur Anpassung der Stickstoffdüngung auf Basis der endgültigen und teilweise niedrigeren Nmin-Werte dürfen gemacht werden.