Einen Zuschuss zum Kauf eines Produktes erhalten Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben.
Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Bezuschusste Produkte
Hier einige Beispiele:
- Radwechselwagen (30 %, max. 400 €),
- Fang- oder Behandlungsstand für Rinder (30 %, max. 600 €),
- Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder (30 %, max. 500 €),
- Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder (30 %, max. 300 €),
- Podestleiter / leichte Plattformleiter (30 %, max. 300 €),
- Ausrüstung für Königsbronner Anschlagtechnik (KAT) oder Totholzkralle mit Teleskopstange (30 %, max. 200 €),
- Kommunikations- und Notrufgerät (KuNo) im Forst (Set mit zwei Geräten; 30 %, max. 400 €),
- Akkuscheren für den Wein- und Obstbau (nur für Betriebe, die der LBG mit Wein- oder Obstbau gemeldet sind; 30 %, max. 200 €).