Mautpflicht für schnelle Traktoren


Ab 1. Juli gilt die Maut auch für Bundesstraßen. Traktoren über 7,5 t, die schneller als 40 km/h fahren können, sind von der Gebührenpflicht betroffen.
Ab 1. Juli gilt die Maut auch für Bundesstraßen. Traktoren über 7,5 t, die schneller als 40 km/h fahren können, sind von der Gebührenpflicht betroffen.