
Erich Oßwald aus Günding hat sich bei mehreren Flurstücken auf die Suche nach den Grenzsteinen gemacht. Dazu nimmt er die Dienstleistung seines Maschinenrings in Anspruch. Dies ist kostengünstig und einfach. Die dabei verwendeten Geodaten könnten auch für das Lenksystem der Schlepper verwendet werden – so ein Vorschlag aus dem Forschungsprojekt Diabek der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf. Der Landwirt und sein Junior zeigen sich dafür aufgeschlossen.
„Ich bewirtschafte 92 Teilstücke. Manche sind nur schmale Streifen. Da ist es durchaus sinnvoll, mal nachzuschauen, ob man selbst und der Nachbar die Grenzen wirklich einhält“, sagt Erich Oßwald. Dabei gehe es nicht um Misstrauen, aber es solle doch stimmen. Daran habe ein jeder Interesse. Schließlich sorgen klare Grenzen für ein gutes Miteinander und vermeiden Streitigkeiten.
In der Gegend gab es keine Flurbereinigung. Entsprechend wurden die meisten Abmarkungen bereits vor Jahrzehnten gesetzt, weshalb viele den Besitzern nicht mehr geläufig sind. Da das Bewirtschaften der kleinen Schläge aufwendig ist, überlegt der Landwirt, bestimmte Flächen mit seinen Nachbarn zu tauschen – nicht im Eigentum, sondern hinsichtlich der Bewirtschaftung. Grundlage dafür sei es, die genaue Lage der Flurstücke in der Realität zu kennen.
Vermessungsamt: offizielle Grenzfeststellung
Zuständig für die Abmarkung ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Als Grenzzeichen werden dauerhafte Marken verwendet: in der Regel Grenzsteine aus Granit, aber auch Grenznägel und Grenzpfähle. Laut Abmarkungsgesetz haben die Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.
Sind Grenzzeichen nicht mehr auffindbar, führt das Amt auf Antrag des Eigentümers oder einer Person mit berechtigtem Interesse, wie Käufer oder Pächter, eine Grenzwiederherstellung durch. Die Gebühr der Grenzfeststellung berechnet sich nach der Anzahl der in der Örtlichkeit festgestellten alten und neuen Grenzpunkte. Für den ersten Grenzpunkt werden laut Gebührenordnung in Bayern 260 € veranschlagt, für den zweiten bis 30. Grenzpunkt je 85 €, vom 31. bis 100. sind es 70 € und ab dem 101. Grenzpunkt 60 €. Die Summe aus den Punktgebühren wird mit einem Wertfaktor multipliziert, der sich am Bodenwert des Grundstücks orientiert. Zudem fallen weitere Kosten für die Vermessungs- und Grenzzeichen, für die Feldgeschworenen sowie ggf. für Hilfskräfte an, wenn der Antragsteller die Grabungsarbeiten nicht selbst ausführt.
Maschinenring: günstiger aber nicht amtlich

Preiswerter ist die Dienstleistung des Maschinenrings, der mit einem GPS-Gerät die jeweiligen Grenzpunkte ortet. „Wir helfen den Landwirten bei der Grenzsteinsuche, aber wir führen keine amtlichen Messungen durch“, zeigt Katharina Huber, Geschäftsführerin im MR Dachau/München-Nord, den Unterschied. Seit einem guten halben Jahr bietet der Ring die Grenzsteinsuche als Dienstleistung an. Die Resonanz der Mitglieder ist gut, das Prozedere einfach.
„Der Landwirt teilt uns die Flurstücknummern der gewünschten Flächen mit. Wir besorgen die nötigen Geodaten über das Portal des Vermessungsamts und spielen sie auf unser Gerät“, erläutert MR-Assistent Thomas Brandmair die Vorarbeiten. Beim Vor-Ort-Termin sucht er mit dem GPS-gestützten Messsystem die Grenzpunkte und markiert sie mit einem Holzpflock.
Geodaten – Koordinaten mit Mehrwert
Präzise Fahrspuren über Jahre hinweg
Somit können die Koordinaten der Grenzpunkte zum Beispiel für ein Lenksystem am Schlepper genutzt werden. Auch lassen sich Fahrspuren präzise ableiten und über Jahre beibehalten. „Unsere Schulungen basieren auf der kostenfreien Geoinformationssystem-Software QGIS. Damit lassen sich räumliche Daten wie Feldgrenzen einfach bearbeiten und als sogenannte Shape-Datei ausgeben. Shape-Dateien haben den Vorteil, dass sie in viele Ackerschlagkarteien und Displays direkt eingelesen werden können“, legt Rolf Wilmes von Diabek dar.