
Noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien sollen künftig gesetzt werden, um die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen. Derweil steigen die Kosten für fossile Brennstoffe wie Heizöl und Gas laufend. Staatliche Förderprogramme erleichtern das Umstellen auf Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Staatliche Förderungen werden sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten. Ende Januar wurden zwei KfW-Programme, die den Bau energieeffizienter Gebäude betreffen, kurzfristig gestoppt. Die Teilprogramme für Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energie laufen aber weiter. Hier ist besonders die BEG, „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG EM) interessant, die als Zuschussprogramm über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) abgewickelt wird.
Das wird gefördert:
- Biomasseanlagen mit 35 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte)
- Wärmeübergabestation eines Netzes, Anteil erneuerbarer Energien mind. 25 % mit 30 %
- Wärmeübergabestation eines Netzes, Anteil erneuerbarer Energien (EE) mind. 55 % mit 35 %
- Errichtung, Erweiterung oder Anschluss an ein Gebäudenetz (Anteil EE mindestens 25 %) bzw. Anschluss an ein Wärmenetz (Primärenergiefaktor von 0,6) mit 30 %
- Errichtung, Erweiterung oder Anschluss an ein Gebäudenetz (Anteil EE mind. 55 %) bzw. Anschluss an ein Wärmenetz (Primärenergiefaktor von 0,25) mit 35 %.
Das wird nicht gefördert:
- Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen).
- gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebrauchten Teilen.
Beispiel 1: Förderung einer Holzhackschnitzelfeuerung nach BEG EM:
Beispiel 2: Holzhackschnitzelfeuerung, installiert in einem mindestens fünf Jahre alten Gebäude: