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Erneuerbare Energien

Heiztechnik: Zuschüsse fürs Holzfeuer

Bild Feuerung Holzhackschnitzel
Carsten Brüggemann
am Donnerstag, 10.03.2022 - 10:57

Geld für die Holzfeuerung: Die Kosten für Öl und Gas steigen. Förderprogramme erleichtern die Umstellung auf erneuerbare Energien.

Hackschnitzel-Lager-Transport_sü

Noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien sollen künftig gesetzt werden, um die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen. Derweil steigen die Kosten für fossile Brennstoffe wie Heizöl und Gas laufend. Staatliche Förderprogramme erleichtern das Umstellen auf Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Staatliche Förderungen werden sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten. Ende Januar wurden zwei KfW-Programme, die den Bau energieeffizienter Gebäude betreffen, kurzfristig gestoppt. Die Teilprogramme für Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energie laufen aber weiter. Hier ist besonders die BEG, „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG EM) interessant, die als Zuschussprogramm über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) abgewickelt wird.

Das wird gefördert:

Die Maßnahmen (nur eine Auswahl) werden mit folgendem Fördersatz bezuschusst:
  • Biomasseanlagen mit 35 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte)
  • Wärmeübergabestation eines Netzes, Anteil erneuerbarer Energien mind. 25 % mit 30 %
  • Wärmeübergabestation eines Netzes, Anteil erneuerbarer Energien (EE) mind. 55 % mit 35 %
  • Errichtung, Erweiterung oder Anschluss an ein Gebäudenetz (Anteil EE mindestens 25 %) bzw. Anschluss an ein Wärmenetz (Primärenergiefaktor von 0,6) mit 30 %
  • Errichtung, Erweiterung oder Anschluss an ein Gebäudenetz (Anteil EE mind. 55 %) bzw. Anschluss an ein Wärmenetz (Primärenergiefaktor von 0,25) mit 35 %.

Das wird nicht gefördert:

  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen).
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebrauchten Teilen.
Zusätzlich zu den Fördersätzen kann beim Austausch einer Ölheizung ein Bonus von 10 % gewährt werden. Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierung sind gedeckelt auf 60 000 € pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und 1000 €/m2 bei Nichtwohngebäuden.

Beispiel 1: Förderung einer Holzhackschnitzelfeuerung nach BEG EM:

Im Teilprogramm BEG EM beträgt die maximale Höhe der förderfähigen Kosten für Wohngebäude, die mindestens 5 Jahre alt sind, 60 000 € (Brutto, incl. MwSt) pro Wohneinheit, bei möglichem Vorsteuerabzug, Nettokosten. Die Zuschüsse können beim BAFA beantragt werden. Parallel kann ein Kredit mit Tilgungszuschuss über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW, www.kfw.de) in Zusammenarbeit mit den Hausbanken, umgesetzt werden. (siehe Tabelle).

Beispiel 2: Holzhackschnitzelfeuerung, installiert in einem mindestens fünf Jahre alten Gebäude:

Die Installation einer zugelassenen Biomassefeuerung wird mit 35 % bezuschusst. Dort hinein fallen auch Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage, wie Planungskosten (nur mit Energieeffizienzexperte möglich, gesonderter Antrag), Ausgaben für Schornstein, Puffer- und Brauchwasserspeicher, Pumpen, der Installationsaufwand, die Inbetriebnahme sowie auch der Ausbau von Altanlagen.
Werden Ölheizungen ersetzt, erhöht sich der Zuschuss um 10 %. Voraussetzung für die Zahlung der Austauschprämie für Ölheizungen ist, dass sämtliche Ölheizungen, die in dem oder den Gebäuden, für das oder die die Förderung beantragt wird, demontiert werden.
Ist die Neuanlage mit einem elektrostatischen Staubfilter ausgestattet und kann Emissionsgrenzwerte für Feinstaub von 2,5 mg/m3 Rauchgas einhalten, erhöht sich der Zuschuss um 5 %. Gleiches gilt für automatische Holzpelletfeuerungen sowie für „besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel“. Zugelassene Fabrikate können unter www.bafa.de eingesehen werden. Kesselhersteller und -planer sind häufig bereit, bei der Antragstellung zu unterstützen.
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