Agri-Photovoltaik ermöglicht es, von einer Fläche gleichzeitig Strom und Feldfrüchte zu ernten. Eine Förderung dieser Technologie ist mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) nun auch grundsätzlich möglich. Damit die Technologie ihren vollen Beitrag zur Energiewende leisten kann, müsse die Bundesregierung jedoch dringend die letzten Hürden beseitigen, fordern mehrere Wissenschaftler in einem Positionspapier. Laut einer Pressemitteilung der Universität Hohenheim stützt sich die Arbeitsgruppe dabei auf die Expertise eines Netzwerkes mit 19 Mitgliedern, darunter die Universität Hohenheim, das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und die Hochschule Geisenheim University.
Hocheffiziente PV-Anlagen werden benachteiligt
Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) habe erste Rahmenbedingungen zum Ausbau der Technologie geschaffen, schreibt die Uni Hohenheim. In der Arbeitsgruppe Begleitforschung Agri-Photovoltaik sei jedoch die Kritik aufgekommen, dass gerade die hocheffizienten Varianten bei der Förderung benachteiligt werden würden. Sie sehen dringenden Korrekturbedarf, damit die Technologie ihr Potenzial in der Praxis entfalten kann, heißt es weiter.
Stahlpreis treibt Kosten in die Höhe
Das gelte vor allem für hoch aufgeständerte Anlagen. Ihr synergetischer Nutzen ist durch die Tatsache, dass auf diesen Flächen trotzdem noch Landwirtschaft betrieben werden kann, besonders hoch. Der Knackpunkt ist jedoch, dass die Kosten für die Ständer aufgrund des gestiegenen Stahlpreises enorm gestiegen sind. Somit sind diese Anlagen deutlich teurer als solche, die bodennah montiert sind.
Da diese Unterschiede bei der aktuellen Förderung nicht berücksichtigt werden, sind die hoch aufgeständerten Anlagen wirtschaftlich im Nachteil. „Diese Anlagen können einen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten. Dafür brauchen sie dringend Aussicht auf eine angemessene Förderung“, betont Jun.-Prof. Dr. Andreas Schweiger, Leiter des Fachgebiets Pflanzenökologie an der Universität Hohenheim.
Agri-PV im Baugesetz privilegieren
Auch das Baugesetz müsse der neuen Technik Rechnung zollen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Aktuell ist für eine Agri-PV-Anlage ein Bebauungsplan der örtlichen Kommune nötig, da sie nicht privilegiert sind. Die Arbeitsgruppe fordert, eine solche Privilegierung von Agri-PV-Anlagen für landwirtschaftliche oder gartenbauliche Betrieben zu schaffen. Genehmigungen wären dadurch einfacher und schneller möglich.