EEG-Anlagen: Achtung Meldefrist einhalten!


Einige Betreiber von EEG-Anlagen müssen jetzt kurzfristig reagieren und ihre Anlagen bis Ende Februar im Marktstammdatenregister registrieren, sonst droht der Verlust der EEG-Vergütung.
Einige Betreiber von EEG-Anlagen müssen jetzt kurzfristig reagieren und ihre Anlagen bis Ende Februar im Marktstammdatenregister registrieren, sonst droht der Verlust der EEG-Vergütung.