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Umweltzonen

E-Autos: Bayern will absurde Regelung außer Kraft setzen

Elektroautos sind anhand des „E“ im Kennzeichen einfach zu erkennen.
Ulrich Graf
Ulrich Graf
am Dienstag, 31.01.2023 - 11:23

E-Autos stoßen keine Abgase aus. Trotzdem gibt es Knöllchen in Umweltzonen bei fehlender Umweltplakette. Das wird sich ändern. Zumindest Bayern strebt hier eine andere Regelung an.

Jutta Geyer verstand die Welt nicht mehr. „Ja, da steht doch offensichtlich ein E für E-Auto!“, sagte sie dem Münchern Merkur zu einem Vorfall der sich Anfang Dezember ereignet hatte. Trotzdem sollte sie nun 100 Euro Bußgeld plus 28,50 an Gebühren bezahlen, weil sie ohne grüne Plakette in die Münchner Umweltzone fuhr. In Zukunft dürfte das nicht mehr geahndet werden, denn das bayerische Innenministerium hat reagiert.

Verstöße künftig nicht mehr zu ahnden

Für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ist die derzeitige Regelung im Bundesimmissionsschutzrecht, wonach Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen in Umweltzonen auch eine Umweltplakette brauchen, schwer nachvollziehbar. „Die Staatsregierung hatte deshalb bereits letztes Jahr die Bundesregierung um eine Anpassung der Rechtslage gebeten, leider vergebens“, erklärte Herrmann. „Daher haben wir jetzt die Bayerische Polizei und die betreffenden Kommunen gebeten, Verstöße wegen fehlender Umweltplakette bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen künftig nicht mehr zu ahnden.“

Laut Herrmann ist dies bei Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Opportunitätsprinzips möglich. „Es ist doch völlig widersinnig und ein bürokratischer Starrsinn der Bundesregierung, Fahrer von Autos mit E-Kennzeichen weiter mit der Umweltplakettenpflicht zu gängeln“, argumentierte der Innenminister. „Faktisch alle Fahrzeuge, die ein deutsches E-Kennzeichen haben, erfüllen die Voraussetzungen für die grüne Umweltplakette.“

Umweltminister Glauber unterstützt Vorstoß

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber unterstützt den bayerischen Weg. Fahrzeuge mit E-Kennzeichen würden einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende leisten. In der Plakette für die städtischen Umweltzonen sieht er eine überflüssige Bürokratie. Die einzig sinnvolle Lösung sei eine deutschlandweite Befreiung für Autos mit E-Kennzeichen von der Plakettenpflicht. Das schaffe Klarheit und spare Gebühren. „Wir haben das Bundesumweltministerium daher gebeten, die Rechtslage entsprechend zu ändern“, so Glauber.

Rechtliche Grundlage

Bei den Vorschriften zur Umweltplakette handelt es sich um bundesgesetzliche Regelungen in der 35. Bundes Immissionsschutzverordnung, in der Straßenverkehrs-Ordnung und in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Entsprechend benötigen alle Kraftfahrzeuge und damit auch alle Elektrofahrzeuge eine der jeweiligen Beschilderung am Beginn einer Umweltzone entsprechende Plakette, Kostenpunkt rund zehn Euro. Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht stellt eine mit 100 Euro sanktionierte Ordnungswidrigkeit dar. Ausnahmen gibt es bislang nur für Kraftfahrzeuge mit einem H-Kennzeichen.