Kurzfristige Änderungen der BEG sorgen dafür, dass Landwirte schnell sein sollten, wenn diese noch in ein neues Heizsystem investieren wollen. Anträge können noch bis zum 14. August gestellt werden, damit sich die Vorteile von höheren Fördersätzen nutzen lassen. In diesem Zeitraum können Antragssteller nur einen Antrag stellen.
Beim Austausch von gasbetriebene Anlagen gibt es 10-Prozent-Bonus
Die Anpassungen der Einzelmaßnahmen beziehen sich besonders auf zwei Bereiche. Zum einen wird die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben und ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen eingeführt. Das nennt sich der Heizungs-Tausch-Bonus. Zum anderen soll eine attraktive Förderung dafür sorgen, einen breiten Antragstellerkreis zu erhalten.
Dafür werden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen angepasst. Da die Förderfähigkeit von Gasheizungen und deren Umfeldmaßnahmen aufgehoben wird, sind Gas-Brennwertheizungen, Gas-Hybridheizungen und gasbetrieben Wärmepumpen von dem Verlust der Förderung betroffen. Wird eine gasbetriebene Anlage hingegen ausgetauscht, gibt es zusätzlich zum regulären Fördersatz einen Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent. Durch diese Anlagen lässt sich durch einen Austausch viel Energie einsparen. Darüber hinaus wird über mehr Energieeffizienz der Klimaschutz gestärkt.
Das sind die Kriterien und Bedingungen für den Heizungs-Tausch-Bonus:
Für den Austausch von betriebsfähigen Kohle-, Öl- und Nachtspeicherheizungen wird ein 10-Pozent-Bonus gewährleistet. Wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurück liegt, wird für den Austausch von funktionsfähigen Gasheizungen ein Bonus von 10 Prozent gewährt. Nach einem Austausch ist es untersagt das Gebäude oder gebäudenahe Einrichtungen mit fossilen Brennstoffen zu beheizen.
Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen und die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetztes. Bei Gas-Etagenheizungen ist der Bonus unabhängig von der Betriebsdauer. Die Fördersätze bleiben trotzdem weiterhin auf hohem Niveau. Bei den Einzelmaßnahmen liegen diese beispielsweise zwischen 20 Prozent bei Biomasseanlagen mit Heizungs-Tausch-Bonus und 40 Prozent bei Wärmepumpen mit heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus. Alle neuen Fördersätze für die Anträge ab dem 15.08.2022 finden Sie hier.