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Erneuerbare Energie

Agentur legt Kriterien für Agri-Photovoltaik fest

Josef Koch
Josef Koch
am Montag, 04.10.2021 - 09:33

Erster Gebotstermin am 1. April 2022. Angebote bekommen bevorzugt den Zuschlag der Bundesnetzagentur.

Agri-PV

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger (FW) begrüßt die Aufnahme der „besonderen Solaranlagen", der Agri-Photovoltaik (Agri-PV), Floating-Photovoltaik und der Solaranlagen auf Parkplatzflächen bei Innovationsausschreibungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes 2021 (EEG). Bayern hatte diese Möglichkeiten gefordert. Aiwanger ist sich sicher: „Wir müssen auch neue Wege der Energiegewinnung gehen“.

Zum 1. Oktober hat die Bundesnetzagentur die Voraussetzungen festgelegt, die an besondere Solaranlagen gemäß Innovationsausschreibungsverordnung zu stellen sind. Die besonderen Solaranlagen müssen demnach über die gesamte Förderdauer hinweg den in der Festlegung gestellten Anforderungen entsprechen. Die Solaranlagen auf Ackerflächen beziehungsweise landwirtschaftlich genutzten Flächen müssen nach dem Stand der Technik errichtet und betrieben werden. Die Einhaltung des Standes der Technik gilt insbesondere als erbracht, wenn die Solaranlagen und der Nutzpflanzenanbau beziehungsweise der Anbau von Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen auf den Flächen über die gesamte Förderdauer die Anforderungen des neuen technischen Standard für Hybridlandwirtschaft (DIN SPEC 91434:2021-05) erfüllen.

Gebote, die der Festlegung zu besonderen Solaranlagen entsprechen, werden bei der Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. April 2022 bevorzugt bezuschlagt. Hierzu ist ein Kontingent von zunächst 50 MW vorgesehen. Allerdings hatte der Bundestag eine Erhöhung des Ausschreibungsvolumens von 50 auf 150 Megawatt (MW) beschlossen, wie von Bayern gefordert. Die beihilferechtliche Genehmigung der Gesetzesänderung durch die Europäischen Kommission steht jedoch noch aus.

Wirtschaftsminister Aiwanger verlangt zusätzlich weitere Verbesserungen. So sei dringend erforderlich, die zulässige Anlagengröße auf zwei Megawatt zu erhöhen. Weiter plädiert Aiwanger für eine Verstetigung der speziellen Gebotstermine für besondere Solaranlagen über 2022 hinaus und für die Festlegung von mindestens zwei Ausschreibungsterminen jährlich, um mehr Planungssicherheit für die Bieter zu gewähren.

Mit Material von AgE