Winterbegrünung bis 1. Oktober melden

München - Alle Feldstücke, die in die Fördermaßnahmen „Winterbegrünung“ (A32/B35) oder „Winterbegrünung mit Wildsaaten“ (B36) einbezogen werden, müssen ab heuer bis spätestens 1. Oktober dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemeldet werden.