Wildschweinschäden Der Wildschutz-Zaun muss weg © Roland Lory Der Zaun des Anstoßes: Das Drahtgeflecht soll die Fläche vor Schäden durch Wildschweine schützen. WhatsApp Teilen Twittern Pinnen Mail Druck Roland Lory am Freitag, 11.05.2018 - 14:39 Nach Ansicht des Gerichtes schränkt die Konstruktion das Betretungsrecht der Bevölkerung zu sehr ein. rechtsprechung rechtslage wildschwein WhatsApp Teilen Twittern Pinnen Mail Druck