- Anmeldung beim Veterinäramt unter Nennung des Wunschtierarzts;
- amtliche Beauftragung des Tierarztes und erste Betriebsinspektion (klinische Untersuchung; Kontrolle Biosicherheit) durch diesen;
- wöchentliche Null-/Todmeldung in der HI-Tierdatenbank durch Betrieb;
- Blutprobenentnahme bei den ersten bis zu zwei toten Schweinen pro Kalenderwoche im Alter von über 60 Tagen;
- Labor meldet Untersuchungsergebnisse an HI-Tier;
- nach frühestens 4 Monaten zweite Betriebsinspektion;
- Anzeige des technischen ASP-Freiheits-Status in der HI-Tier:
- im Seuchenfall zieht das Veterinäramt die vorliegenden Daten heran und erteilt daraufhin die für die Verbringung von Schweinen erforderliche Ausnahmegenehmigung.
Versicherung rät zum ASP-Status


Die Teilnahme am freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP geht seit 1. Juli.