Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Soforthilfe

Nicht vergessen: Kleinbeihilfe bis 31. Oktober beantragen

Bueroarbeiten_Computer
Josef koch
Josef Koch
am Freitag, 28.10.2022 - 08:45

Bund hat berechtigte Betriebe bereits Anfang Oktober angeschrieben. Anträge sind nur elektronisch möglich.

Achtung: Nur noch bis 31. Oktober können Betriebe, die 2021 nicht zum Greening verpflichtet waren, weil sie zum Beispiel Kleinunternehmer waren, noch die Kleinbeihilfe beantragen. Diese Hilfe erhalten grundsätzlich Schweinehalter, Geflügelmäster, Obst- und Gemüsebaubetriebe sowie Hopfen- und Weinanbauer. Damit will der Bund diese Betriebe wegen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge des Ukrainekiregs unterstützen.

Nach der Entscheidung der Bundesregierung im Juli 2022 sind sonst keine weiteren Betriebe vorgesehen. Von der Kleinbeihilfe profitieren grundsätzlich nur diejenigen Betriebe, für welche die Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kam. Die Anpassungshilfe hat der Bund bereits im September ausbezahlt.

Zugangsdaten stehen im BLE-Schreiben

Zum Antragsstart Anfang Oktober hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle Betriebe angeschrieben, die für die Kleinbeihilfe berechtigt sind. So soll das Programm bekannt gemacht werden und niemand eine Frist verpassen. Mit den individuellen Zugangsdaten für das Online-Antragsportal können die Unternehmen vom 1. bis zum 31. Oktober den Zuschuss ausschließlich elektronisch unter www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar beantragen.

Die BLE rät allen Antragstellern, einen aktuellen Internet-Browser zu verwenden. Mit veralteten Browsern wie Internet Explorer oder veralteten Browserversionen wird die Anwendung möglicherweise nicht richtig funktionieren. Für die Antragstellung ist die Unternehmens-Identnummer der SVLFG so zu verwenden, wie sie im Betreff des Schreibens der BLE aufgeführt ist, auch wenn dieser sonst üblicherweise Nullen vorangestellt sein können.

Die Kleinbeihilfe zahlt die BLE aus. Dafür stehen 45 Mio. € zur Verfügung. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- bzw. Tierzahlen eines Betriebs. Die BLE rechnet mit ca. 15.000 Antragstellern. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, ist auch die Kleinbeihilfe auf 15.000 € pro Unternehmen begrenzt.

So hoch ist die Kleinbeihilfe

Maßgeblich für die Kleinbeihilfe sind Tierbestand und Anbaufläche, die zum 22. März 2022 bei der Berufsgenossenschaft erfasst waren. Die Kleinbeihilfe beträgt für

 

  • energieintensiven Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion: 60 Euro je 100 Quadratmeter Anbaufläche,
  • Freilandobst- und -gemüsebau: 379 Euro je Hektar Anbaufläche,
  • Obstbau: 124 Euro je Hektar Anbaufläche,
  • Weinbau: 63 Euro je Hektar Anbaufläche,
  • Hopfen: 130 Euro je Hektar Anbaufläche,
  • Hühnermast: 47 Euro je 100 durchschnittlich gehaltene Masthühner,
  • Putenmast: 132 Euro je 100 durchschnittlich gehaltene Mastputen,
  • Entenmast: 56 Euro je 100 durchschnittlich gehaltene Mastenten,
  • Gänsemast: 72 Euro je 100 durchschnittlich gehaltene Mastgänse,
  • Schweinemast: 125 Euro je 100 durchschnittlich gehaltene Mastschweine,
  • Ferkelaufzucht: 31 Euro je 100 durchschnittlich gehaltene Ferkel,
  • Sauenhaltung: 97 Euro je durchschnittlich gehaltene Sau.

 

Jetzt die digitale Wochenblatt-Ausgabe für nur 1€ testen!
Digitale Ausgabe!
agrarheute_magazin_composing