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Recht

Verbotenes wird nicht gefördert

Abstand
Hans Dreier
Hans Dreier
am Mittwoch, 08.01.2020 - 11:44

Wenn Politiker und Parteien einschneidende Beschränkungen für die Landwirtschaft planen, dann versprechen sie den Bauern stets, dass man die finanziellen Belastungen über zusätzliche Fördermaßnahmen abfedern werde. Doch jeder Landwirt, dem diese Polit-Phrase zu Ohren kommt, weiß dann ganz gewiss: Es wird nichts geben!

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Bestes Beispiel dafür sind die 5 m-Streifen entlang von Gewässern, auf denen seit 1. August 2019 ein Acker- und Gartenbauverbot besteht. Das vom Volksbegehren „Rettet die Bienen“ durchgesetzte Verbot führt nun dazu, dass diese Streifen nicht mehr über das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) gefördert werden können, weil die Streifen ja keine Zusatzleistung mehr sind. Die Gewässerstreifen müssen nun bei allen Kulap-Maßnahmen „ausgegrenzt“ werden.

Auch bei der extrem verschärften Düngeverordnung, die mit enormen Belastungen einhergeht, schauen die Bauern in die Röhre. Ausgerechnet die Kulap-Maßnahme „Emissionsarme Düngeausbringung“ wird heuer nicht mehr für Neuverpflichtungen angeboten. Landwirte, die sich teure Güllefässer mit Schleppschuhverteiler für die emissionsarme Ausbringung im Herbst gekauft haben oder dies noch bis zum Frühjahr tun wollen (oder besser gesagt müssen), stehen jetzt ohne die viel gepriesene Förderung da. Nur Verpflichtungen aus dem Jahr 2015, die Ende 2019 ausgelaufen sind, können noch verlängert werden.

Das gleiche Schicksal könnte schon bald den Ökolandbau ereilen. Wenn die Regierenden ihr derzeitiges Tempo beim Erlass gesetzlicher Verbote bei Düngung, Pflanzenschutz und Tierhaltung beibehalten, wird der ökologische Landbau über kurz oder lang zum Standard werden. Da gesetzliche Verpflichtungen nicht über das Kulap gefördert werden können, würde auch für den Ökolandbau die Fördergrundlage entfallen.