Erneut gibt es Ärger um Zahlungen bei der Teilnahme bei der Initiative Tierwohl (ITW). Jetzt hat die ITW in einem Rundschreiben darüber informiert, dass sie Einmalzahlungen zum Eintritt in die 3. Programmphase nur noch für die Betriebe leistet, deren Einmalzahlung bereits durch die Teilnahme an der bisherigen Programmphase reserviert worden war oder deren bestandenes Audit bis einschließlich 24. Juni 2021 durchgeführt und bis Anfang Juli freigegeben wurde.
In den bisherigen Ankündigungen der ITW war als Voraussetzung für die Zahlung von einem bestandenen Audit bis zum 30. Juni 2021 die Rede, so die ISN. Bei den Einmalzahlungen geht es um 3.000 Euro. Die ITW begründet den nun um sechs Tage verkürzten Zeitraum damit, dass das vorgesehene Budget für diese Einmalzahlungen von 20 Mio. € aufgrund der hohen Teilnahmebereitschaft der Landwirte nicht für alle Betriebe ausreiche und es so zum Windhundverfahren komme.
ISN fordert Zahlungen für alle
In den vergangenen Tagen hat die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) zahlreiche Rückmeldungen von Mitgliedern erhalten, die massiven Unmut über das Vorgehen der ITW geäußert haben.
Aus Sicht der Schweinehalter wurde ein Windhundverfahren bei drohender Überzeichnung des Budgets im Vorfeld nicht entsprechend kommuniziert. Offensichtlich scheint es sich um zahlreiche Betriebe zu handeln, die trotz erfüllter Vorgaben und trotz bestandenem Audit innerhalb des ursprünglich angekündigten Zeitraums bis zum 30. Juni 2021 die Einmalzahlungen nicht bekommen sollen.
Nach Auffassung des ISN-Vorsitzenden Heinrich Dierkes muss noch eine Lösung gefunden werden, damit die betroffenen Betriebe ihre Einmalzahlungen bekommen. Er sieht die ITW und insbesondere die Lebensmitteleinzelhändler in der Pflicht, „denn wer A sagt, der muss auch B sagen.“
Für Dierkes wäre das für ein verheerendes Signal, wenn man Landwirte mit ihrer hohen Teilnahmebereitschaft nun im Regen stehen lässt – und das in der jetzigen Situation in der es auf den Betrieben so oder so schon finanziell lichterloh brennt. „Wo soll das Vertrauen für eine angemessene Bezahlung bei den vom Lebensmitteleinzelhandel geforderten höheren Haltungsstufen 3 und 4 herkommen, wenn es schon jetzt nicht gelingt, Tierwohl auf der Haltungsstufe 2 entsprechend zu honorieren?“, so Dierkes.
Warum es zu Einmalzahlungen kam
Das für die Einmalzahlungen reservierte Budget stammt aus der von der Schwarz-Gruppe (Lidl und Kaufland) Ende 2020 angekündigten Sonderzahlung an die ITW von 50 Mio. €.
Die ITW hatte Ende 2020 in einer Pressemeldung mitgeteilt, dass aus diesem Topf alle an der Programmphase 2021 bis 2023 teilnehmenden schweinehaltenden Betriebe eine Einmalzahlung von 3.000 Euro erhalten sollen, wenn sie bis spätestens 30. Juni 2021 ein ITW-Audit erfolgreich bestanden haben.
Zusätzlich sollten Ferkelerzeuger über die gesamte Programmlaufzeit eine um 1 Euro erhöhte Vergütung von dann insgesamt 4,07 Euro pro Tier erhalten. Schweinemäster erhalten für jedes Mastschwein, das zwischen 1. Juli 2021 und 31. Dezember 2021 geschlachtet wird, neben dem bereits festgelegten Tierwohlentgelt von 5,28 Euro einen zusätzlichen Aufschlag von 1 Euro, der direkt aus dem Fonds der ITW an die Tierhalter ausgezahlt wird. Dies hätten die ITW-Gesellschafter in Abstimmung mit Lidl und Kaufland beschlossen.