Die Landwirtschaft steht im Zeichen des Wandels. EU-Gesetzesänderungen und Rechtsvorschriften wirken in hohem Maße auf die Struktur und Stabilität der Landwirtschaft ein. Das hinterlässt auch Spuren in Bayern.
Wie sieht die Zukunft der bayerischen Landwirtschaft aus? In welchem Maße setzt sich der Strukturwandel in der Landwirtschaft fort? Steigen die Pachtpreise für Ackerland? Wie viele Arbeitskräfte sind noch in der Landwirtschaft beschäftigt? Auf diese und andere Fragen können die Ergebnisse der anstehenden Landwirtschaftszählung Antworten geben. Die erhobenen Daten sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Regierung und Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft und nicht zuletzt den Berufsstand selbst.
Vier Jahre nach der Agrarstrukturerhebung wird im Jahr 2020 zum Stichtag 1. März bundesweit eine Landwirtschaftszählung durchgeführt. Das für die Erhebungsdurchführung in Bayern zuständige Bayerische Landesamt für Statistik versendet die entsprechenden Erhebungsunterlagen Ende Februar an 88 500 auskunftspflichtigen Betriebe. Die Daten zur Bodennutzung werden so weit wie möglich aus dem Mehrfachantrag übernommen, die Daten zu den Rinderbeständen aus der HIT-Datenbank.
Die Landwirtinnen und Landwirte tragen mit ihren vollständigen und richtigen Angaben dazu bei, die gesetzliche Auskunftspflicht zu erfüllen und die bayerische Landwirtschaft realistisch abzubilden. Die Antworten der Betriebe sind stellvertretend für diesen Berufszweig. Gemäß §11a des Bundesstatistikgesetz (BstatG) sind die Auskunftspflichtigen grundsätzlich verpflichtet, ihre Meldung online über das Online-Melde-System IDEV abzugeben. Dies erspart dem Befragten nicht nur Portokosten, er profitiert zudem auch von der automatisierten Nutzersteuerung, indem ihm nur die für den jeweiligen Betrieb relevanten Befragungsteile angezeigt werden. Der Rückmeldetermin ist der 25. März 2020.
Weitere Auskünfte unter Tel. 0911-98208-6280 oder E-Mail: agrar-info@statistik.bayern.de.
Wer muss Auskunft geben?
Auskunft geben müssen Betriebe, die mindestens eine der folgenden Erfassungsgrenzen erfüllen:
- 5,0 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche
- 0,5 ha Hopfen
- 0,5 ha Tabak
- 1,0 ha Dauerkulturfläche im Freiland oder jeweils 0,5 ha Obstanbau-, Reb- oder Baumschulfläche
- 0,5 ha Gemüse oder Erdbeeren im Freiland
- 0,3 ha Blumen oder Zierpflanzen im Freiland
- 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen
- 0,1 ha Produktionsfläche für Speisepilze
- 10 Rinder
- 50 Schweine
- 10 Zuchtsauen
- 20 Schafe
- 20 Ziegen
- 1000 Haltungsplätze für Geflügel