Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat sein „Bundespro-gramm Energieeffizienz“ weiterentwickelt: Konkret orientiert sich die Förderung jetzt ausschließlich an den CO2-Emissionen aus der Energienutzung. Das rückt auch regenerative Energieträger sowie mobile Maschinen und Geräte in den Fokus der Förderung. Damit kann nun die ganze Bandbreite klimafreundlicher Energienutzung und -erzeugung in landwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Betrieben abgedeckt werden.

Die Maßnahmenförderung setzt in zwei Bereichen an. Zum einen werden Beratungen und Wissenstransfer sowie Informationsmaßnahmen gefördert, um Informationsdefizite abzubauen und betriebsindividuelle Maßnahmen zur Steigerung des Energieeinsparpotenzials aufzuzeigen. Zum anderen werden Investitionen für langlebige Wirtschaftsgüter gefördert, die die CO2-Emissionen des Produktionsprozesses landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse maßgeblich reduzieren.
Förderfähige Vorhaben
Anträge auf Beratungsförderung können ab sofort bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/energieeffizienz gestellt werden. Anträge zur investiven Förderung sind ab dem 1. November 2020 möglich.
- 1Bis zu 80 % Zuschuss für die notwendige Beratung: Gefördert werden qualifizierte Beratungen zur Ermittlung des betriebsindividuellen CO2-Einsparpotenzials. Es wird ein Zuschuss von 80 % der Beratungskosten (netto) gezahlt, maximal 7000 € (max. 4500 € bei jährlichen Energiekosten unter 10 000 €). Eine solche Beratung ist Voraussetzung für die Förderung von:
- Modernisierungen bestehender Anlagen oder dem Neubau von energieeffizienten Anlagen zur Minderung der CO2-Emissionen.
- Regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung zur betrieblichen Eigennutzung.
- Mobile Geräte und Maschinen, die regenerative Energien nutzen.
- 2Bis zu 40 % Zuschuss für Investitionsmaßnahmen: Förderfähig sind Investitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, die die Energieeffizienz und die CO2-Einsparung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion wesentlich erhöhen. Konkret sind das:
- Einzelmaßnahmen wie der Kauf einers Vorkühlers in Milchkühlanlagen oder automatische Reifendruckregelanlagen (Investitionen über 3000 €).
- Modernisierung bestehender Anlagen oder Neubau von energieeffizienten Anlagen zur Minderung der CO2-Emissionen.
- Erzeugung von regenerativer Energie zur betrieblichen Eigennutzung (z. B. Solarkollektoren, Photovoltaikanlagen, Anlagen zum Einsatz von Biomasse und kleine Biogas-Anlagen) sowie Abwärmenutzung.
- Mobile Geräte und Maschinen, die regenerative Energien nutzen (z. B. Anschaffung oder Umrüstung von Landmaschinen zur Nutzung von Strom, Biomethan und kaltgepresstem Rapsöl). Andere Biokraftstoffe werden nicht gefördert.