Berlin/Brüssel - Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat zwei Rechtsakte veröffentlicht, welche das neue Bio-Basisrecht (2018/848) konkretisieren.
Nach Beschlüssen Anfang März publizierte der Gesetzgeber den Durchführungsrechtsakt 2020/464 mit dem Schwerpunkt Tierhaltungsregeln nun im Amtsblatt der Europäischen Union.
Änderungen vor allem für Geflügelhaltung
Viele Tier-Regeln bleiben gleich – etwa die Flächenvorgaben für Ställe und Ausläufe in der Ökologischen Sauen-, Schweine-, und -Rinderhaltung. Einige Vorschriften, wie beispielsweise die Regeln für Öko-Geflügelbetriebe, ändern sich.
Der neue Rechtsakt gilt zusammen mit der Basisverordnung ab 1.1.2021. Das Basisrecht wird in den nächsten Monaten weiter ergänzt, beispielsweise mit Regeln für den Pflanzenbau oder zur Bio-Kontrolle.
Ein dritter Rechtsakt zum Umgang mit Katastrophen ist ebenfalls fertig gestellt. Mit der Veröffentlichung ist in den nächsten Wochen zu rechnen.
Auch bereits veröffentlicht: Verordnung 2020/427. Darin enthalten sind ergänzende Regeln zu Sprossen, zur Fütterung von Bienen und zu Aquakultur-Jungtieren.
Die neuen Rechtsakte gelten zusammen mit der Basisverordnung ab 1.1.2021.
Ausführliche Infos zu den neuen Bio-Tierregeln bietet der Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft auf seiner Webseite unter www.boelw.de/neuebiotierregeln, alle Informationen zum Bio-Recht auf https://www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/.