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Tierhaltung

Neue EU-Öko-Verordnung: Tierhaltungsregeln veröffentlicht

Legehennen
Ulrich Graf
Ulrich Graf
am Dienstag, 14.04.2020 - 16:48

Für Rinder- und Schweinehalter ändert sich wenig. Geflügelhalter sind stärker betroffen.

Berlin/Brüssel - Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat zwei Rechtsakte veröffentlicht, welche das neue Bio-Basisrecht (2018/848) konkretisieren.

Nach Beschlüssen Anfang März publizierte der Gesetzgeber den Durchführungsrechtsakt 2020/464 mit dem Schwerpunkt Tierhaltungsregeln nun im Amtsblatt der Europäischen Union.

Änderungen vor allem für Geflügelhaltung

Viele Tier-Regeln bleiben gleich – etwa die Flächenvorgaben für Ställe und Ausläufe in der Ökologischen Sauen-, Schweine-, und -Rinderhaltung. Einige Vorschriften, wie beispielsweise die Regeln für Öko-Geflügelbetriebe, ändern sich.

Der neue Rechtsakt gilt zusammen mit der Basisverordnung ab 1.1.2021. Das Basisrecht wird in den nächsten Monaten weiter ergänzt, beispielsweise mit Regeln für den Pflanzenbau oder zur Bio-Kontrolle.

Ein dritter Rechtsakt zum Umgang mit Katastrophen ist ebenfalls fertig gestellt. Mit der Veröffentlichung ist in den nächsten Wochen zu rechnen.

Auch bereits veröffentlicht: Verordnung 2020/427. Darin enthalten sind ergänzende Regeln zu Sprossen, zur Fütterung von Bienen und zu Aquakultur-Jungtieren.

Die neuen Rechtsakte gelten zusammen mit der Basisverordnung ab 1.1.2021.

Ausführliche Infos zu den neuen Bio-Tierregeln bietet der Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft auf seiner Webseite unter www.boelw.de/neuebiotierregeln, alle Informationen zum Bio-Recht auf https://www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/.