Greening und Cross-Compliance verschwinden von der Bildfläche und werden ersetzt durch die sogenannte Konditionalität. Unter diesem neuen Begriff sind die Vorgaben für die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand und die Grundanforderungen an die Betriebsführung zusammengefasst. Darunter fallen auch die Pflichten zum Fruchtwechsel und zur Brachlegung, die allerdings für dieses Jahr ausgesetzt sind.
Eine neue Verpflichtung ist die sogenannte Winterbegrünung, die im Mehrfachantrag bereits Angaben erfordert. Für die im Winter 2023/24 voraussichtlich betroffenen Feldstücke, sind hier entsprechende Angaben zu machen.
Flächenprämie schmilzt auf etwa 157 €/ha zusammen
Die Flächenprämie schmilzt auf etwa 157 €/ha zusammen und nennt sich künftig Einkommensgrundstützung. Ein kleiner Trost ist da die Anhebung der Umverteilungsprämie auf 69 €/ha für die ersten 40 ha. Ab 40 bis 60 ha bewirtschafteter Fläche gibt es immerhin noch 41 €/ha.
Erfreulich ist die Verbesserung der Förderung für Junglandwirte, die nun fünf Jahre lang mit 134 €/ha zusätzlich unterstützt werden. Das ist ein starkes Signal an die junge Generation. Die großzügige Anhebung der Förderung hat jedoch auch eine Kehrseite, denn die Junglandwirte müssen jetzt höhere Anforderungen an die berufliche Qualifikation nachweisen. Für Nebenerwerbsbetriebe werden dadurch die Hürden für den Zugang zur Förderung höher.
Die EU-Förderung wird nur aktiven Landwirten gewährt. Als Nachweis hierfür gilt künftig im Normalfall die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Beim Ausfüllen des Mehrfachantrag sollte man deshalb auch den letzten Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft bereithalten.