Stadtverwaltungen und Gemeinden müssen grundsätzliche dafür sorgen, dass sich Menschen gefahrlos auf Straßen und Gehwegen bewegen können. Allerdings wird diese Pflicht mithilfe einer Satzung oftmals an Eigentümer der anliegenden Grundstücke und Häuser oder deren Mieter weitergegeben.
Vor allem tagsüber Laub fegen
Somit gilt - ähnlich wie im Winter bei Schnee oder Glatteis -, dass Eigentümer den Bürgersteig vor ihrem Grundstück sauber halten müssen. Spätestens, wenn sich eine geschlossene Blattschicht gebildet hat, muss diese so schnell wie möglich entfernt werden. Denn bei Unfällen haftet in der Regel sonst der Hauseigentümer. Per Mietvertrag kann diese Pflicht ürigens an die Mieter eines Hauses übertragen werden. Hier bietet sich die Möglichkeit, einen professionellen Reinigungsdienst zu bestellen. Die Kosten dafür tragen die Mieter dann meist über die Nebenkosten.
Wie viel Laub darf es sein?
Ein Streitpunkt ist immer wieder, wie viel Laub auf dem Weg liegen darf. Schließlich ist es meist unmöglich, alle Blätter restlos zu entfernen. Bei geschlossener Laubschicht und auch bei Rutschgefahr nach frostigen Nächten oder bei Regen muss sofort gekehrt werden. Auch wenn die Blätter von einem Baum eines benachbarten Grundstücks herunterfallen: Fegen muss der, auf dessen Grundstück das Laub schlussendlich liegt.
Laubbläser nicht in der Mittagszeit einsetzen
Um das Laub zu kehren, greifen die meisten Menschen zu einem Besen oder Rechen. Einige benutzen auch Laubbläser- oder sauger. Diese Geräte dürfen allerdings in Niedersachsen laut Lärmschutzverordnung nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr und wieder zwischen 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. Generell genügt es nicht, die Blätter auf die Fahrbahn zu fegen oder zu einem großen Haufen zusammenzukehren. Das kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, weil die Blätter bei starkem Regen die Gullys verstopfen und so Überschwemmungen verursachen können. Nach dem Kehren bleibt das Problem der Entsorgung, weil die anfallenden Laubmengen im Herbst meist größter sind als die Kapazität der Biotonne. Nun gibt es verschiedene Lösungen:
- Kompost: Kleinere Mengen Blätter können natürlich auf dem eigenen Kompost entsorgt werden.
- Garten: Als neues Heim für Igel können einzelne Laubhaufen auch im Garten noch einen sinnvollen Zweck erfüllen. Empfindliche Pflanzen können zudem mit einer Schicht Laub vor Frost geschützt werden. Aber Vorsicht: Blätter, die von Pilzen oder Bakterien befallen sind, sollten nicht in den Garten geholt werden, weil sich sonst Schädlinge ausbreiten. Im Garten können die Blätter auch zwischengelagert und später nach und nach in der Biotonne entsorgt werden.
- Sammelstellen: Viele Gemeinden bieten an, Laub kostenlos an Sammelplätzen, etwa den Wertstoffhöfen, abzugeben.
- Laubsäcke: Einige Städte bieten einen weiteren Service indem sie Laubsäcke verkaufen. An bestimmten Terminen holt die Stadtreinigung die gefüllten Säcke am Straßenrand ab.