Die Antragstellung für das bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) läuft noch bis 23.Februar. Im Übergangsjahr vor der neuen Förderperiode werden nicht mehr alle Maßnahmen angeboten und die meisten auch nur noch für ein Jahr. Aber lässt sich mit einer derart kurzfristigen Zeitspannen überhaupt Nachhaltiges für die Artenvielfalt auf Äckern und Wiesen bewirken? Ja sagen die Experten der Wildlebensraumberatung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
Günstgiger Zeitpunkt, um Neues auszuprobieren
In der Kulturlandschaft mangelt es oft an überjährigen Strukturen, die auch über den Winter bestehen bleiben, und an besonders arten- und strukturreichen Lebensräumen. Beides lässt sich mit einer einjährigen Förderung kaum erreichen. Also nichts für die Artenvielfalt?
Dr. Sabine Heinz, wissenschaftliche Koordinatorin für Wildlebensraumberatung an der LfL sieht in der einjährigen Förderungen durchaus auch Chancen. Ohne sich für fünf Jahre festzulegen, könne eine Maßnahme für ein Jahr sozusagen getestet werden. So kann es leichter fallen, etwas Neues zu wagen, beispielsweise ob der Altgrasstreifen ja doch in die eigene Grünlandbewirtschaftung hineinpasst.
Der erste positive Effekt stellt sich bei der Mahd sofort ein: Insekten und Amphibien können vor dem Mähwerk in den stehenbleibenden Grasstreifen flüchten und finden hier Deckung. Das funktioniert besonders gut, wenn die Mahdrichtung zum Altgrasstreifen passt. Bleibt der Altgrasstreifen dann auch noch – freiwillig – bis in den nächsten Frühsommer stehen, bietet er auch gute Bedingungen für die Überwinterung. Ist der Altgrasstreifen bei der zweiten Mahd im Weg oder fällt er auch beim Ertrag kaum auf? Ausprobieren wird durch das einjährige Maßnahmenangebot einfach.
Programmspektrum nutzen
Auch andere Programme lassen sich so testen. Wer überlegt auf dem Acker eine Blühfläche anzulegen, kann dieses Jahr schon mal eine einjährige Blühfläche ansähen und so das Blütenangebot im Sommer verbessern. Viele Programme werden in ähnlicher Form auch in der neuen Förderperiode ab 2023 angeboten werden.
Der Antrag für die Anlage von neuen Landschaftselementen ist ganzjährig unabhängig vom Anmeldezeitraum für die anderen KULAP-Angebote möglich. Welche Maßnahmen 2022 angeboten werden, wird übersichtlich auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dargestellt (https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/001007/).
Informationen zur Wirkung einzelner Maßnahmen für die Artenvielfalt und Vorschläge zu Maßnahmenkombinationen finden Sie auf den Internetseiten der Wildlebensraumberatung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft: https://lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/289982/index.php.