Landwirte müssen mit weiter steigenden Zinsen fürs Fremdkapital rechnen. Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat Mitte Februar die vierte Zinserhöhung in diesem Jahr angekündigt. So verteuern sich die Rentenbank-Sonderkredite entsprechend der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten um bis zu 0,25 Prozentpunkte. Bereits Anfang Februar kletterten sie um 0,15 bis 0,3 Prozentpunkte. Andere Banken dürften folgen.
Innerhalb der besonders günstigen „Top-Konditionen“ liegt der Sollzinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) bei einer Laufzeit und Zinsbindung von 10 Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr jetzt bei effektiv 1,56 Prozent (gegenüber 1,31 Prozent). Bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr sind es jetzt effektiv 1,71 Prozent (zuvor 1,46 Prozent).
Die Zinssätze für von der Hochwasserkatastrophe Betroffene im Programm „Liquiditätssicherung Unwetter“ bleiben weiterhin bei effektiv 0,01 Prozent.
Beihilfegrenzen einhalten
Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.
Die Programmkredite der Rentenbank dürfen Landwirte neben anderen öffentlichen Mitteln wie Zuschüssen, einsetzen, soweit sie die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen (De-minimis) einhalten. Für De-minimis-Beihilfen gilt eine Obergrenze von 20.000 €. Maßgebend ist das laufende Jahr und die beiden vorangegangenen Jahre. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. Je nach Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor.