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Bodenpolitik

Konkurrenz von Investoren: Landwirte bleiben machtlos beim Flächenkauf

Mit politischer Unterstüzung zur Stärkung der Landwirte auf dem Bodenmarkt kann der Berufsstand erst einmal nicht rechnen.
Johanna Michel, agrarheute
am Montag, 30.01.2023 - 11:47

Keine Fortschritte in der Bodenpolitik: Für das Zurückdrängen außerlandwirtschaftlicher Investoren und den weiteren Umgang mit den BVVG-Flächen kann die Bundesregierung noch keine genauen Vorschläge präsentieren.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/5244) auf eine kleine Anfrage der Union hervor. So bleibt unklar, ob die Schwelle für die Grunderwerbsteuer bei Anteilskäufen – sogenannten Share Deals – von 90 auf 75 Prozent abgesenkt werden soll. Zudem bleibt offen, wie die Regierung zur Abschaffung der doppelten Grunderwerbssteuer bei Ausübung des landwirtschaftsrechtlichen Vorkaufsrechts steht.

Mit der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes wurde die Grenze für die Grunderwerbsteuer im Mai 2021 von 95 Prozent auf 90 Prozent gesenkt. Seit Juli 2021 müssen bei einem Anteilskauf 90 Prozent der Anteile eines Unternehmens an den neuen Gesellschafter übergehen, damit Grunderwerbsteuer verlangt werden kann. Auf eine deutlichere Absenkung der Anteile konnte sich die damalige große Koalition nicht einigen. Hans-Jürgen Thies, Agrarpolitiker der Union, hatte sich für die Absenkung auf 75 Prozent eingesetzt.

Bäuerliche Familienbetriebe werden benachteiligt

Thies warf der Ampelkoalition gestern (26.01.) vor, sie zeige keine Bestrebung, außerlandwirtschaftlichen finanzstarken Investoren den Kauf von Ackerland zu verteuern und bäuerlichen Familienbetrieben den Erwerb erschwinglicher zu machen. „Während für Großinvestoren bei Share Deals bis zu einem Anteil von 89 % gar keine Grunderwerbssteuer anfällt, zahlen bäuerliche Betriebe gleich doppelt, wenn sie Flächen von den gemeinnützigen Siedlungsunternehmen erwerben möchten“, kritisiert der Unionspolitiker.

Für ihn sei es absolut unverständlich, warum Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nicht innerhalb der Bundesregierung die notwendigen Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz vorantreibe. „Offensichtlich ist Minister Özdemir völlig konzeptlos, wenn es darum geht, aktuellen Fehlentwicklungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt wirksam zu begegnen“, so der Thies. Nicht akzeptieren will er die Hinweise, dass die Länder in Fragen des landwirtschaftlichen Bodenrechts zuständig seien.

Bundesregierung: Markt für BVVG-Flächen ist nicht beschränkt

Laut Bundesfinanzministerium, das die kleine Anfrage der Union beantwortet hat, würden die Grundsätze für das künftige Management der BVVG-Flächen derzeit arbeitet.

Die vorrangige Verpachtung von BVVG-Flächen an ökologisch beziehungsweise nachhaltig wirtschaftende Betriebe sei aus Sicht der Regierung nicht diskriminierend gegenüber konventionellen Betrieben. Es liege auch kein beschränkter Zugang zum Pachtmarkt vor, weil die Regelung „nur einen kleinen Bruchteil der im Jahre 2022 in den neuen Bundesländern neu zu verpachtenden Fläche“ betreffe. Auch die Berufs- und Niederlassungsfreiheit werde der Regierung zufolge nicht verletzt.

Dieter Stier (CDU) übte indes scharfe Kritik an der unentgeltlichen Übertragung von Flächen der BVVG an Naturschutzträger. Damit gingen insbesondere konventionellen Betrieben wertvolle Flächen verloren. Der Bund könne nicht einmal die Höhe der Erlöse beziffern, die ihm dadurch entgehen. Dieses Vorgehen widerspricht laut Stier dem Geist des Treuhandgesetzes und des Einigungsvertrages.