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Versicherung

Kammer übernimmt Elektroprüfung

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Redaktion Wochenblatt
am Mittwoch, 26.05.2021 - 10:27

Landwirte sind verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen alle vier Jahre von einem Fachmann prüfen zu lassen. Die Versicherungskammer bietet nun einen neuen Service.

Prüfung

Im Rahmen ihrer Betriebsführung müssen Landwirte viele Vorschriften beachten. Dazu zählen alle von Bau- und Ordnungsbehörden, von sonstigen staatlichen Stellen oder von Berufsgenossenschaften geforderten Schadenverhütungs- und Sicherheitsvorschriften.

Gemäß den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften müssen Landwirte zum Beispiel dafür sorgen, dass ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel in den Betrieben im Abstand von vier Jahren durch eine Elektrofachkraft geprüft werden.

Was viele nicht wissen: Wer von diesen Vorgaben bewusst abweicht oder sie (auch nur leicht) fahrlässig verletzt – etwa durch eine verspätete Prüfung, der kann den Versicherungsschutz gefährden, was zu empfindlichen Leistungskürzungen führen kann, teilt die Versicherungskammer Bayern mit.

Versicherungskammer organisiert Prüfungen

Um den landwirtschaftlichen Betrieben das nötige Stück Sicherheit zu bieten, übernahm diese Prüfungsaufgabe bereits Mitte der 1980er Jahre die „Elektroberatung Bayern − Landwirtschaftlicher Prüfdienst“ – ein Zusammenschluss der Versicherungskammer Bayern mit den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Bayern und dem Bayerischen Bauernverband.

Mit Erfolg: So weist nach einer Statistik der öffentlichen Versicherer in Deutschland die Versicherungskammer Bayern einen weitaus geringeren durchschnittlichen Schadenaufwand auf als alle anderen öffentlichen Versicherer.

Nachdem der Zusammenschluss vor einigen Jahren nach gesetzgeberischer Entscheidung nicht mehr fortgesetzt werden konnte, führt die Versicherungskammer Bayern den Service eigenständig weiter fort. Die Versicherung arbeitet hier mit dem TÜV-Süd zusammen.

Für Landwirte, die sich um die alle vier Jahre erforderliche Elektroprüfung nicht selbst kümmern wollen, hat die Kammer nun einen neuen Servicebaustein entwickelt und macht den Landwirten folgendes Angebot: Die Versicherungskammer organisiert nicht nur die regelmäßige Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf lebens-, unfall- und feuergefährdende Mängel. Sie übernimmt auch die Kosten. Somit ist ausgeschlossen, dass in der Hektik der täglichen Arbeit auf den Höfen der Prüfungstermin vergessen wird.

Betriebe, die den Baustein abschließen, genießen sofort mehr Sicherheit. „Wenn ein Landwirt jetzt den Baustein abschließt, dann braucht er bis zur ersten Prüfung auch keine Leistungskürzungen befürchten, selbst wenn die letzte Prüfung länger als die obligatorischen vier Jahre zurückliegen sollte“, verspricht die Versicherungskammer.

Neuwertgarantie auch für Altgebäude

Allen Versicherten, die ihre elektronischen Anlagen über die Versicherungskammer prüfen lassen, winkt noch ein weiterer Vorteil: Sie profitieren auch von einer neuen Entschädigungsregelung im Schadenfall.

Wie die Kammer mitteilt, wird sie für alle Gebäude, die nicht zum Zeitwert versichert sind, garantiert den Neuwert ersetzen – ganz unabhängig von deren Alter.

Die Kammer verzichtet in diesem Fall also auf den sogenannten Zeitwertvorbehalt. Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung müssen die Brandversicherer nämlich auch ein zum Neuwert versichertes Gebäude nur zum Zeitwert entschädigen, wenn dessen Wert unter 40 % des Zeitwertes liegt.

Die doppelte Verbesserung des Versicherungsschutzes drückt sich auch im Namen des neuen Servicebausteins aus, der unter dem Begriff „Neuwertgarantie-ElektroMax“ angeboten wird.

Der Beitrag für den Servicebaustein ist betriebsindividuell. Der Zuschlag beträgt zwischen 15 % und 25 % auf den Beitrag des Gebäudevertrages. Je größer der Betrieb, desto niedriger ist der prozentuale Beitragszuschlag.

Fazit: Ein Brandschaden oder Unfall in einem landwirtschaftlichen Betrieb ändert oft das gesamte Leben auf dem Hof. Der neue Servicebaustein Neuwertgarantie-ElektroMax reduziert das Brandrisiko, zudem bietet er eine uneingeschränkte Neuwertentschädigung.

Mit Material von Versicherungskammer Bayern

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