München - Der Freistaat ändert 2020 einige Aspekte seiner Investitionsförderung. Das bestätigte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums am Mittwoch gegenüber dem Wochenblatt. Demnach soll das zuwendungsfähige Investitionsvolumen auf 800 000 € steigen.
Lagerstätten für Wirtschaftsdünger sollen im Zusammenhang mit Stallbaumaßnahmen wieder förderfähig sein. Die Prosperitätsgrenzen sollen angepasst werden. Außerdem soll die Förderung an eine Besatzdichte von maximal 2,0 GV/Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche gekoppelt sein.
Die geplanten Änderung benötigten noch die haushaltsrechtliche sowie die EU-beilhilferechtliche Genehmigung. Eine Antragstellung soll ab dem spätem Frühjahr 2020 möglich sein.