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Investitionsförderung wird in Bayern geändert

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StMELF
am Donnerstag, 07.11.2019 - 11:12

Das zuwendungsfähige Investitionsvolum soll auf 800.000 € steigen.

München - Der Freistaat ändert 2020 einige Aspekte seiner Investitionsförderung. Das bestätigte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums am Mittwoch gegenüber dem Wochenblatt. Demnach soll das zuwendungsfähige Investitionsvolumen auf 800 000 € steigen.

Lagerstätten für Wirtschaftsdünger sollen im Zusammenhang mit Stallbaumaßnahmen wieder förderfähig sein. Die Prosperitätsgrenzen sollen angepasst werden. Außerdem soll die Förderung an eine Besatzdichte von maximal 2,0 GV/Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche gekoppelt sein.

Die geplanten Änderung benötigten noch die haushaltsrechtliche sowie die EU-beilhilferechtliche Genehmigung. Eine Antragstellung soll ab dem spätem Frühjahr 2020 möglich sein.