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Agrarförderung

Höhere Fördersätze für Umweltinvestitionen

Josef koch
Josef Koch
am Donnerstag, 29.04.2021 - 12:27

Die Förderbedingungen für Investitionen in Umwelt und Klima sind verbessert. Die Bundesländer sind jetzt am Zug.

Abluftreinigung-Schweinestall

Künftig können Landwirte für bestimmte Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz mehr Geld erhalten. Der Planungsausschuss (Planank) für Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hat weitere Fördermaßnahmen als Nachtrag zum aktuellen Rahmenplan 2021 bis 2024 beschlossen.

Neu ist, dass Investitionen, wie Abluftreinigungsanlagen, die zwar wirtschaftlich keinen Mehrwert haben, sich aber durch hohe Beiträge zum Umwelt- und Klimaschutz auszeichnen, mit bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Weitere Maßnahmen sind mit bis zu 40 Prozent förderbar, zum Beispiel Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger in Verbindung mit Stallbauten, die zu einer deutlichen Emissionsminderung führen.

    Höherer Fördersatz für Kälbermatten

    Damit landwirtschaftliche Betriebe klimawandelbedingten Extremwetterereignissen besser begegnen können, wird im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) der Zuschuss für Investitionen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse von 20 auf 40 Prozent erhöht. Damit können die Länder Investitionen in Hagelschutznetze im Obst-, Wein- und Gemüsebau stärker fördern.

    Für die Kälberhaltung schreibt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung künftig einen weichen oder elastisch verformbaren Liegebereich vor. Damit diese Anforderung schon möglichst frühzeitig vor Ende der Übergangsfrist von möglichst vielen Betrieben erfüllt wird, werden Investitionen in diesem Bereich über die AFP-Modernisierungsförderung befristet bis zum Ende der Übergangsfrist mit einem um bis zu 10 Prozentpunkte erhöhten Regelsatz gefördert.

    Mehr Fördergelder für kleine Schlachthöfe

    Die Bundesagrarministerin Julia Klöckner hat mit den Bundesländern vereinbart, dass kleine und mittlere regionale Schlachtbetriebe stärker gefördert werden. Ab sofort können die Länder entsprechende Programme anbieten, die vom Bund mit 60 Prozent kofinanziert werden. Ziel ist es, dezentrale Strukturen auszubauen, um die Transportstrecken für die Tiere zu verkürzen.

    Bislang erstreckte sich die Förderung nur auf kleine und Kleinstunternehmen. Mit der Erweiterung der Fördermöglichkeiten können nun beispielsweise auch regionale Schlachtstätten gefördert werden, die im Verbund mit landwirtschaftlichen Erzeugern und Landmetzgern betrieben werden und zuvor wegen ihrer Größe nicht förderfähig waren.

    Laut Klöckner dient die bessere Förderung vor allem der Verbesserung des Tierwohls, wenn sich dadurch Transportwege deutlich verkürzen. Damit sichergestellt ist, dass die Förderung zielgerichtet erfolgt, können sie nur mittlere Schlachtbetriebe in Anspruch nehmen, die konkrete Auflagen einhalten: Unter anderem muss dargelegt werden, dass das Vorhaben vorrangig einer regional ausgerichteten Wertschöpfungskette und der Verkürzung von Tiertransportzeiten dient und bestehende Schlachtungs- und Fleischverarbeitungsunternehmen nicht verdrängt oder signifikant geschwächt werden.